Polizeikontrolle & Identitätsfeststellung
Du wirst auf der Straße, im Auto oder am Bahnhof angehalten.
Das gilt
- Personalien angeben: Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift und Staatsangehörigkeit; den Ausweis zeigst du auf Verlangen vor. Fragen wie „Wohin? Woher? Was machst du hier?“ musst du nicht beantworten.
- Keine Aussage zur Sache: Als Beschuldigter darfst du schweigen, und das Schweigen darf dir nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
- Frag nach Grund und Rechtsgrundlage der Maßnahme und nach Name oder Dienstnummer.
- Eine Durchsuchung von Person, Taschen oder Fahrzeug braucht einen gesetzlichen Grund. Bei Verkehrskontrollen musst du Führerschein und Fahrzeugpapiere aushändigen.
- Dein Smartphone musst du nicht entsperren und keine PIN oder Passwörter nennen. Die Polizei kann es aber sicherstellen. Ob du per Finger oder Gesicht entsperren musst, ist rechtlich umstritten.
Das kannst du sagen
- „Ich mache keine Angaben zur Sache.“
- „Bin ich festgenommen, oder kann ich gehen?“
- „Ich stimme der Durchsuchung nicht zu. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt sie?“
Das lässt du besser
- Nicht diskutieren und nichts „kurz erklären“: Alles, was du sagst, kann in einem Vermerk landen.
- Keinen körperlichen Widerstand leisten und nicht weglaufen, auch nicht bei einer Maßnahme, die du für rechtswidrig hältst. Widersprich mündlich, die Rechtmäßigkeit lässt sich später prüfen.
- Nichts unterschreiben, was du nicht gelesen und verstanden hast.
Danach
- Noch am selben Tag ein Gedächtnisprotokoll schreiben: Ort, Uhrzeit, Beteiligte, Ablauf, Zeugen mit Kontaktdaten.
- Bei Unklarheiten einen Anwalt oder eine Beratungsstelle einschalten.