Verhaltenskarten für den Ernstfall

Was du bei Kontrolle, Durchsuchung, Vorladung und Co. wissen und sagen solltest: kurz, übersichtlich und zum Ausdrucken oder Speichern als PDF.
GRUNDREGELN

Die drei wichtigsten Sätze

  1. „Ich mache keine Angaben zur Sache.“
  2. „Ich möchte mit einem Anwalt sprechen.“
  3. „Ich widerspreche dieser Maßnahme, leiste aber keinen Widerstand.“

Bleib ruhig und höflich, unterschreibe nichts Ungelesenes und schreibe danach so schnell wie möglich ein Gedächtnisprotokoll.

> KARTE_01

Polizeikontrolle & Identitätsfeststellung

Du wirst auf der Straße, im Auto oder am Bahnhof angehalten.

Das gilt
  • Personalien angeben: Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift und Staatsangehörigkeit; den Ausweis zeigst du auf Verlangen vor. Fragen wie „Wohin? Woher? Was machst du hier?“ musst du nicht beantworten.
  • Keine Aussage zur Sache: Als Beschuldigter darfst du schweigen, und das Schweigen darf dir nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
  • Frag nach Grund und Rechtsgrundlage der Maßnahme und nach Name oder Dienstnummer.
  • Eine Durchsuchung von Person, Taschen oder Fahrzeug braucht einen gesetzlichen Grund. Bei Verkehrskontrollen musst du Führerschein und Fahrzeugpapiere aushändigen.
  • Dein Smartphone musst du nicht entsperren und keine PIN oder Passwörter nennen. Die Polizei kann es aber sicherstellen. Ob du per Finger oder Gesicht entsperren musst, ist rechtlich umstritten.
Das kannst du sagen
  • „Ich mache keine Angaben zur Sache.“
  • „Bin ich festgenommen, oder kann ich gehen?“
  • „Ich stimme der Durchsuchung nicht zu. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt sie?“
Das lässt du besser
  • Nicht diskutieren und nichts „kurz erklären“: Alles, was du sagst, kann in einem Vermerk landen.
  • Keinen körperlichen Widerstand leisten und nicht weglaufen, auch nicht bei einer Maßnahme, die du für rechtswidrig hältst. Widersprich mündlich, die Rechtmäßigkeit lässt sich später prüfen.
  • Nichts unterschreiben, was du nicht gelesen und verstanden hast.
Danach
  • Noch am selben Tag ein Gedächtnisprotokoll schreiben: Ort, Uhrzeit, Beteiligte, Ablauf, Zeugen mit Kontaktdaten.
  • Bei Unklarheiten einen Anwalt oder eine Beratungsstelle einschalten.
> KARTE_02

Hausdurchsuchung

Beamte stehen vor der Tür und wollen deine Wohnung durchsuchen.

Das gilt
  • Grundsätzlich braucht es einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Nur bei Gefahr im Verzug dürfen auch Staatsanwaltschaft und Polizei die Durchsuchung anordnen.
  • Lass dir den Beschluss zeigen, lies ihn (Vorwurf, Räume, gesuchte Gegenstände) und bitte um eine Kopie.
  • Du darfst bei der Durchsuchung anwesend sein. Bist du nicht da, muss eine Vertretung, ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar als Zeuge hinzugezogen werden.
  • Du darfst einen Anwalt anrufen. Einen Anspruch darauf, dass die Durchsuchung bis zu dessen Eintreffen wartet, hast du nicht, du kannst aber darum bitten.
  • Du musst nichts aussagen und keine Passwörter oder PINs nennen.
  • Verlange ein Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände und widersprich der Beschlagnahme ausdrücklich, wenn du nicht einverstanden bist.
  • Zur Nachtzeit sind Durchsuchungen nur ausnahmsweise zulässig.
Das kannst du sagen
  • „Ich möchte den Durchsuchungsbeschluss sehen und eine Kopie.“
  • „Ich möchte meinen Anwalt anrufen und mache keine Angaben.“
  • „Ich widerspreche der Durchsuchung und der Beschlagnahme.“
Das lässt du besser
  • Nichts „freiwillig“ herausgeben oder zeigen, was nicht im Beschluss steht.
  • Nichts verstecken, löschen oder wegschaffen: Das kann eigene Straftaten begründen.
  • Keinen Widerstand leisten und die Sache nicht mit Mitbewohnern in Hörweite der Beamten besprechen.
Danach
  • Gedächtnisprotokoll schreiben, Beschluss und Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände aufbewahren.
  • Mit einem Anwalt Akteneinsicht beantragen und prüfen lassen, ob Durchsuchung und Beschlagnahme rechtmäßig waren.
> KARTE_03

Vorladung

Du bekommst ein Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht.

Das gilt
  • Prüfe zuerst, wer schreibt und in welcher Rolle du geladen wirst: als Beschuldigter oder als Zeuge.
  • Bei einer Ladung der Polizei musst du weder erscheinen noch etwas sagen, als Beschuldigter nicht und als Zeuge ebenfalls nicht.
  • Bei der Staatsanwaltschaft musst du erscheinen. Als Beschuldigter musst du trotzdem nichts zur Sache sagen, als Zeuge musst du grundsätzlich aussagen.
  • Ladungen von Gerichten sind verbindlich. Unentschuldigtes Fehlen kann Ordnungsgeld oder Zwangsmaßnahmen nach sich ziehen.
  • Als Zeuge kannst du dich bei nahen Angehörigen auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen und Auskünfte verweigern, mit denen du dich selbst belasten würdest.
  • Beschuldigte haben Anspruch auf eine Verteidigung. Akteneinsicht läuft über die Verteidigung.
Das kannst du sagen
  • „Ich äußere mich nur über meinen Verteidiger.“
  • „Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch.“
  • „Als Zeuge berufe ich mich auf mein Auskunftsverweigerungsrecht.“
Das lässt du besser
  • Nicht „kurz anrufen und alles erklären“: Auch Telefonate werden vermerkt.
  • Schreiben von Staatsanwaltschaft oder Gericht nicht ignorieren und Fristen und Termine ernst nehmen.
  • Als Beschuldigter nicht ohne anwaltliche Beratung zu einer Vernehmung gehen.
Danach
  • Schreiben aufbewahren, einen Anwalt einschalten, Akteneinsicht abwarten und erst danach über eine Stellungnahme entscheiden.
  • Als Zeuge kann ein Zeugenbeistand sinnvoll sein.
> KARTE_04

Festnahme & Gewahrsam

Du wirst festgehalten, abgeführt oder in Gewahrsam genommen.

Das gilt
  • Du musst unverzüglich belehrt werden, unter anderem über dein Schweigerecht, das Recht auf eine Verteidigung und das Recht auf Dolmetscher.
  • Du darfst verlangen, dass Angehörige oder eine Vertrauensperson benachrichtigt werden.
  • Du darfst eine Verteidigung kontaktieren, zum Beispiel einen Anwaltsnotdienst.
  • Spätestens bis zum Ende des Tages nach der Festnahme musst du einem Richter vorgeführt werden. Auch beim Polizeigewahrsam entscheidet ein Gericht, die Höchstdauer regeln die Landesgesetze.
  • Du darfst eine ärztliche Untersuchung verlangen.
  • Du musst nichts aussagen und nichts unterschreiben. Fingerabdrücke und Fotos zur Identifizierung darf die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne deine Zustimmung anfertigen.
Das kannst du sagen
  • „Ich mache keine Angaben und möchte einen Anwalt sprechen.“
  • „Bitte benachrichtigen Sie diese Person: [Name, Telefonnummer].“
  • „Was wird mir vorgeworfen, und auf welcher Grundlage werde ich festgehalten?“
Das lässt du besser
  • Nichts „klarstellen“ wollen und nichts über andere Beteiligte sagen.
  • In Zellen oder Wartebereichen nicht über den Vorwurf sprechen.
  • Keinen Widerstand leisten, auch wenn du die Festnahme für falsch hältst.
Danach
  • Gedächtnisprotokoll schreiben und Verletzungen mit Attest und Fotos dokumentieren.
  • Mit einem Anwalt prüfen, ob die Freiheitsentziehung rechtmäßig war.
> KARTE_05

Demonstration & Versammlung

Du nimmst an einer Kundgebung teil oder meldest eine an.

Vorher
  • Ausweis mitnehmen, aber nicht mehr als nötig: Smartphone gesperrt und verschlüsselt, nur Notwendiges dabei.
  • Die Nummer eines Anwalts oder eines Legal Teams auf den Unterarm schreiben.
  • Mit Begleitung absprechen, wer im Ernstfall wen benachrichtigt.
Das gilt
  • Die Versammlungsfreiheit ist grundgesetzlich geschützt. Versammlungen unter freiem Himmel sind meist anmeldepflichtig, Eil- und Spontanversammlungen sind aber geschützt.
  • Auflagen und Verbote müssen begründet werden. Eine Auflösung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig und muss angekündigt werden.
  • Wird die Versammlung rechtmäßig aufgelöst, musst du dich sofort entfernen.
  • Identitätsfeststellung und Platzverweis sind möglich. Es gelten dieselben Regeln wie bei der Polizeikontrolle.
  • Vermummungs- und Schutzwaffenverbot beachten: Die Regeln stehen im Versammlungsgesetz des Bundes bzw. im Landesrecht.
Das kannst du sagen
  • „Auf welcher Rechtsgrundlage ergeht diese Anordnung?“
  • „Ich mache keine Angaben zu anderen Teilnehmern.“
  • „Ich verlasse den Bereich.“
Das lässt du besser
  • Keine Namen von Mitdemonstranten oder Organisatoren nennen.
  • Nicht in Handgemenge oder Konfrontation geraten und Anweisungen nicht ignorieren, auch wenn du sie für falsch hältst. Widersprich mündlich.
Danach
  • Gedächtnisprotokoll schreiben, Zeugen und Fotos oder Videos sichern.
  • Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen und bei Übergriffen Beratung oder einen Anwalt einschalten.
> KARTE_06

Ansprache durch den Verfassungsschutz

Jemand stellt sich als Behördenmitarbeiter vor, will „nur kurz reden“ oder bietet Geld für Informationen.

Das gilt
  • Der Verfassungsschutz hat keine polizeilichen Befugnisse (Trennungsgebot): Er darf dich nicht festnehmen, durchsuchen oder zu etwas zwingen.
  • Du musst kein Gespräch führen und keine Fragen beantworten. Aussagepflichten bestehen nur vor Staatsanwaltschaft oder Gericht.
  • Du darfst nach Name, Dienststelle und Anlass fragen sowie ein Gespräch jederzeit ablehnen oder beenden.
  • Du kannst Auskunft darüber verlangen, welche Daten über dich gespeichert sind (beim Bundesamt und bei den Landesämtern).
  • Auf eine Anwerbung als Informant musst du nicht eingehen.
Das kannst du sagen
  • „Ich führe kein Gespräch ohne Anwalt. Schicken Sie mir Ihr Anliegen schriftlich.“
  • „Bitte nennen Sie Ihren Namen, Ihre Dienststelle und den Anlass.“
  • „Ich möchte das Gespräch beenden.“
Das lässt du besser
  • Kein „unverbindliches Kennenlernen“, keine Treffen, keine Gefälligkeiten und kein Geld oder „Aufwandsentschädigungen“ annehmen.
  • Nichts beschönigen oder ausschmücken: Schweigen ist sicherer.
Danach
  • Gedächtnisprotokoll schreiben, Visitenkarte, Telefonnummer oder Kennzeichen notieren.
  • Einen Anwalt und eine Vertrauensperson oder Organisation informieren. Eine Selbstauskunft lässt sich schriftlich beantragen.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich ändern und je nach Bundesland abweichen, vor allem bei Polizeigesetzen und Versammlungsrecht. Im Einzelfall hilft dir ein Anwalt. Fehler entdeckt? Schreib uns über das Kontaktformular. Das Drucken und Speichern als PDF läuft komplett in deinem Browser, es werden keine Daten übertragen.

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