Akteneinsicht
Strafverfahren & Rechte
Einsicht in die Ermittlungsakte. Die Verteidigung hat grundsätzlich das Recht darauf; sie zeigt, was die Behörden über den Vorwurf wissen.
Rechtsgrundlage § 147 StPO
Strafverfahren & Rechte
Einsicht in die Ermittlungsakte. Die Verteidigung hat grundsätzlich das Recht darauf; sie zeigt, was die Behörden über den Vorwurf wissen.
Rechtsgrundlage § 147 StPO
Strafverfahren & Rechte
Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass eine verfolgbare Straftat begangen wurde. Erst dann darf die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten; bloße Vermutungen genügen nicht.
Rechtsgrundlage § 152 Abs. 2 StPO
Demonstration & Versammlung
Versammlungen unter freiem Himmel sind in der Regel bei der Behörde anzumelden, meist einige Tage vorher. Die genauen Fristen regeln Bund und Länder unterschiedlich.
Rechtsgrundlage Versammlungsgesetz (Bund / Länder)
Waffenrecht
Gegenstand, der nach seinem äußeren Erscheinungsbild wie eine Schusswaffe wirkt. Das Führen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten.
Rechtsgrundlage § 42a WaffG
Demonstration & Versammlung
Bedingung oder Beschränkung, die die Versammlungsbehörde für eine Versammlung festlegt, zum Beispiel zu Ort, Zeit oder Route. Sie muss begründet sein.
Rechtsgrundlage Versammlungsgesetz (Bund / Länder)
Demonstration & Versammlung
Behördliche Beendigung einer Versammlung. Sie ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig und muss den Teilnehmenden bekannt gegeben werden; danach müssen sie sich unverzüglich entfernen.
Rechtsgrundlage Versammlungsgesetz (Bund / Länder)
Datenschutz & Technik
Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten Behörden und Unternehmen über dich speichern. Unternehmen müssen in der Regel innerhalb eines Monats antworten; für Sicherheitsbehörden gelten Sonderregeln.
Rechtsgrundlage Art. 12, 15 DSGVO · § 15 BVerfSchG
Strafverfahren & Rechte
Zeugen dürfen Fragen unbeantwortet lassen, wenn sie sich oder nahe Angehörige damit der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würden.
Rechtsgrundlage § 55 StPO
Strafverfahren & Rechte
Gegenstände werden als Beweismittel in amtliche Verwahrung genommen (Sicherstellung). Geben Betroffene sie nicht freiwillig heraus, wird beschlagnahmt. Gegen die Maßnahme kannst du eine gerichtliche Entscheidung beantragen.
Rechtsgrundlage §§ 94, 98 StPO
Strafverfahren & Rechte
Person, gegen die wegen einer Straftat ermittelt wird. Beschuldigte dürfen zur Sache schweigen und sich jederzeit von einer Verteidigung beraten lassen.
Rechtsgrundlage § 136 StPO
Strafverfahren & Rechte
Schriftliche richterliche Anordnung einer Durchsuchung. Sie soll den Tatvorwurf, die zu durchsuchenden Räume und die gesuchten Beweismittel nennen.
Rechtsgrundlage Art. 13 Abs. 2 GG · §§ 102, 105 StPO
Demonstration & Versammlung
Kurzfristig geplante Versammlung, bei der die reguläre Anmeldefrist nicht eingehalten werden kann. Sie ist so früh wie möglich anzumelden.
Rechtsgrundlage Art. 8 GG · Versammlungsgesetz (Bund / Länder)
Datenschutz & Technik
Freiwillige, informierte und eindeutige Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie lässt sich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Rechtsgrundlage Art. 4 Nr. 11, Art. 7 DSGVO
Datenschutz & Technik
Nachrichten werden auf dem Gerät des Absenders verschlüsselt und erst auf dem des Empfängers wieder entschlüsselt. Der Anbieter dazwischen kann den Inhalt nicht lesen; Metadaten fallen aber weiterhin an.
Waffenrecht
Waffen, für deren Erwerb und Besitz keine Erlaubnis nötig ist, zum Beispiel Druckluftwaffen mit dem F im Fünfeck. Auch für sie gelten Altersgrenzen und Regeln zum Führen.
Rechtsgrundlage § 2 WaffG · Anlage 2 zum WaffG
Polizei & Maßnahmen
Vorläufige Freiheitsentziehung bei Verdacht auf eine Straftat, zum Beispiel auf frischer Tat. Wer festgenommen wurde, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden.
Rechtsgrundlage §§ 127, 128 StPO · Art. 104 GG
Waffenrecht
Waffenrechtlich führt eine Waffe, wer sie außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte bei sich hat. Das ist vom bloßen Besitz zu unterscheiden.
Rechtsgrundlage § 1 Abs. 4 WaffG
Strafverfahren & Rechte
Eigene schriftliche Notizen zu einem Vorfall, die du möglichst bald danach anfertigst: Ort, Uhrzeit, Beteiligte, Ablauf und Zeugen. Sie helfen später bei der Beratung durch einen Anwalt und vor Gericht.
Polizei & Maßnahmen
Polizeilicher Arbeitsbegriff für Personen, denen die Polizei erhebliche Straftaten zutraut. Er ist gesetzlich nicht definiert und keine gerichtliche Feststellung.
Strafverfahren & Rechte
Ausnahme vom Richtervorbehalt: Ein Richter ist nicht rechtzeitig erreichbar, und ohne sofortiges Handeln wäre der Erfolg der Maßnahme gefährdet. Die Rechtsprechung legt den Begriff eng aus.
Rechtsgrundlage Art. 13 Abs. 2 GG · § 105 Abs. 1 StPO
Polizei & Maßnahmen
Polizeiliche Aufgabe, drohende Schäden und Straftaten zu verhindern. Sie richtet sich nach den Polizeigesetzen der Länder, während die Strafverfolgung nach der Strafprozessordnung des Bundes läuft.
Rechtsgrundlage Polizeigesetze der Länder
Polizei & Maßnahmen
Freiheitsentziehung durch die Polizei zur Gefahrenabwehr, etwa um eine Straftat zu verhindern. Ein Gericht muss unverzüglich über Zulässigkeit und Dauer entscheiden; die Höchstdauer regeln die Länder.
Rechtsgrundlage Art. 104 GG · Polizeigesetze der Länder
Polizei & Maßnahmen
Polizeiliche Maßnahme, mit der die Personalien einer Person festgestellt werden, etwa bei Tatverdacht oder zur Gefahrenabwehr. Du musst Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort sowie Staatsangehörigkeit angeben und den Ausweis auf Verlangen vorzeigen.
Rechtsgrundlage § 163b StPO · § 111 OWiG · Polizeigesetze der Länder
Waffenrecht
Erlaubnis, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit amtlichem Prüfzeichen außerhalb der eigenen Räume zu führen. Der Erwerb ab 18 Jahren ist erlaubnisfrei, das Führen nicht.
Rechtsgrundlage § 10 Abs. 4 WaffG
Datenschutz & Technik
Daten über eine Kommunikation statt ihres Inhalts: wer mit wem, wann, wie lange und von wo. Auch sie sind aussagekräftig.
Strafverfahren & Rechte
Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Gegen rechtmäßiges Handeln der Polizei gibt es kein Notwehrrecht.
Rechtsgrundlage § 32 StGB
Strafverfahren & Rechte
Leichterer Rechtsverstoß, der mit einem Bußgeld statt mit einer Strafe geahndet wird, zum Beispiel falsche Angaben zur Person.
Rechtsgrundlage OWiG
Datenschutz & Technik
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, etwa Name, Adresse, Kfz-Kennzeichen, IP-Adresse oder Standortdaten.
Rechtsgrundlage Art. 4 Nr. 1 DSGVO
Strafverfahren & Rechte
Ein vom Gericht bestellter Verteidiger in Fällen der notwendigen Verteidigung, etwa bei Verbrechensvorwürfen oder wenn Untersuchungshaft vollstreckt wird.
Rechtsgrundlage § 140 StPO
Polizei & Maßnahmen
Polizeiliche Anordnung, einen Ort vorübergehend zu verlassen oder nicht zu betreten. Wer sie nicht befolgt, muss mit Zwangsmitteln rechnen.
Rechtsgrundlage Polizeigesetze der Länder
Datenschutz & Technik
Überwachung laufender Kommunikation direkt auf dem Gerät, bevor sie verschlüsselt wird. Dazu wird eine Überwachungssoftware auf dem Gerät installiert. Sie ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
Rechtsgrundlage § 100a Abs. 1 StPO
Strafverfahren & Rechte
Bestimmte Eingriffe, zum Beispiel Wohnungsdurchsuchungen, dürfen grundsätzlich nur ein Richter oder eine Richterin anordnen. Behörden dürfen sie nur in Ausnahmefällen selbst anordnen.
Rechtsgrundlage Art. 13 Abs. 2 GG · § 105 StPO
Strafverfahren & Rechte
Niemand muss sich selbst belasten. Beschuldigte dürfen zur Sache schweigen, und das Schweigen darf nicht zu ihrem Nachteil gewertet werden. Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort) sind davon ausgenommen.
Rechtsgrundlage §§ 136, 163a StPO · § 111 OWiG
Demonstration & Versammlung
Versammlung, die sich aus aktuellem Anlass unmittelbar bildet und nicht rechtzeitig angemeldet werden kann. Sie darf nicht allein wegen der fehlenden Anmeldung verboten oder aufgelöst werden.
Rechtsgrundlage Art. 8 GG · Versammlungsgesetz (Bund / Länder)
Strafverfahren & Rechte
Aufklärung und Verfolgung bereits begangener Straftaten durch Polizei und Staatsanwaltschaft nach der Strafprozessordnung des Bundes.
Rechtsgrundlage StPO
Datenschutz & Technik
Überwachung von Telefonaten, Nachrichten und anderer Kommunikation. In Strafverfahren ist sie nur bei bestimmten schweren Straftaten und in der Regel mit richterlicher Anordnung zulässig.
Rechtsgrundlage §§ 100a, 100e StPO
Nachrichtendienste
Polizei und Nachrichtendienste sollen organisatorisch und in ihren Befugnissen getrennt bleiben. Der Verfassungsschutz hat deshalb keine polizeilichen Zwangsbefugnisse.
Rechtsgrundlage § 8 Abs. 3 BVerfSchG
Strafverfahren & Rechte
Haft vor einem Urteil, die ein Richter per Haftbefehl anordnet. Voraussetzung sind ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund, etwa Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr.
Rechtsgrundlage §§ 112 ff. StPO
Nachrichtendienste
Person aus dem Umfeld einer Szene, die Behörden verdeckt Informationen liefert, meist gegen Bezahlung. Auf eine Anwerbung musst du nicht eingehen.
Rechtsgrundlage § 9b BVerfSchG
Nachrichtendienste
Inlandsnachrichtendienst (Bundesamt und Landesämter), der verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachtet. Er hat keine polizeilichen Befugnisse und darf niemanden festnehmen oder durchsuchen.
Rechtsgrundlage BVerfSchG · Landesverfassungsschutzgesetze
Polizei & Maßnahmen
Behördliche Maßnahmen müssen einen legitimen Zweck verfolgen und geeignet, erforderlich und angemessen sein. Gerichte prüfen Polizeimaßnahmen später an diesem Maßstab.
Rechtsgrundlage Art. 20 Abs. 3 GG
Demonstration & Versammlung
Grundrecht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann es Anmeldepflichten und Beschränkungen geben.
Rechtsgrundlage Art. 8 GG
Strafverfahren & Rechte
Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, die Beschuldigte im Strafverfahren vertreten. Beschuldigte dürfen sich in jeder Lage des Verfahrens verteidigen lassen; Akteneinsicht läuft grundsätzlich über die Verteidigung.
Rechtsgrundlage §§ 137, 147 StPO
Strafverfahren & Rechte
Schriftliche Aufforderung, zu einem Termin bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht zu erscheinen. Wie verbindlich sie ist, hängt davon ab, wer lädt und in welcher Rolle du geladen wirst.
Rechtsgrundlage §§ 133, 161a, 163, 163a StPO
Waffenrecht
Behördliche Erlaubnis zum Erwerb und Besitz bestimmter Schusswaffen. Sie berechtigt nicht dazu, die Waffe außerhalb der eigenen Räume zu führen.
Rechtsgrundlage § 10 Abs. 1 WaffG
Polizei & Maßnahmen
Strafbar ist Widerstand mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt gegen eine rechtmäßige Diensthandlung. Ob eine Maßnahme rechtmäßig ist, lässt sich im Moment oft nicht sicher beurteilen. Darum gilt: mündlich widersprechen und später rechtlich prüfen lassen.
Rechtsgrundlage § 113 StGB
Strafverfahren & Rechte
Person, die Wahrnehmungen zu einer Tat schildern soll. Vor Staatsanwaltschaft und Gericht besteht grundsätzlich Aussagepflicht. Gegenüber der Polizei besteht sie nur, wenn die Staatsanwaltschaft sie dazu beauftragt hat.
Rechtsgrundlage §§ 48, 161a, 163 Abs. 3 StPO
Strafverfahren & Rechte
Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, die Zeugen bei der Vernehmung begleiten und ihre Rechte wahren. Sinnvoll vor allem, wenn eine Selbstbelastung droht.
Rechtsgrundlage § 68b StPO
Strafverfahren & Rechte
Recht bestimmter Zeugen, nicht auszusagen, zum Beispiel enge Angehörige wie Ehepartner, Verlobte, Eltern, Kinder oder Geschwister sowie Berufsgeheimnisträger.
Rechtsgrundlage §§ 52, 53 StPO
Datenschutz & Technik
Anmeldung mit einem zweiten Nachweis zusätzlich zum Passwort, zum Beispiel einem Code aus einer App oder einem Sicherheitsschlüssel.
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Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich ändern und je nach Bundesland abweichen, vor allem bei Polizeigesetzen und Versammlungsrecht. Im Einzelfall hilft eine Anwältin, ein Anwalt oder eine Beratungsstelle. Weiter: Verhaltenskarten · Mythos oder Fakt?
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