Die letzten Meldungen
- Deutsches Rechtsbüro: Ungleichbehandlung im Beruf zwischen „Links“ und „Rechts“
- § 130 StGB / Warum das Billigen, Leugnen oder Verharmlosen der Vertreibung erlaubt ist
- Erlaubte Auflagen bei Versammlungen
- Politische Strafverfahren von 2001 bis 2007
- § 5, 15 VersG Polizeigesetz / Auflösung eines Rechtsrock-Konzertes durch die Polizei war rechtswidrig
- § 130 StGB 05/2008 - Bitte keine Volksverhetzung gegen “Kommunisten” und “Punker”
- § 86 a StGB / “Ein junges Volk steht auf” und andere verfassungswidrige Kennzeichen
- §§ 94 ff. StPO / Beschlagnahme und Sicherstellung
- BVG: Die Äußerung “Todesstrafe für Kinderschänder” ist erlaubt
- “So sieht das neue Deutschland aus” ist eine erlaubte Meinungsäußerung





