Beschlagnahmung von Thor Steinar Artikeln

Veröffentlicht am 30. Oktober 2004

Auf Weisung der Staatsanwaltschaft Neuruppin hat am 29.10. eine Beschlagnahmeaktion von Thor Steinar Artikeln begonnen. Auf Grund eines Thor Steinar Plakates im Fenster des Ladens “On the Streets” in Hennigsdorf (bei Berlin) wurde eine Anzeige gegen den Besitzer des Ladens wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a) geschrieben und anschließend alle öffentlich ausliegenden Artikel beschlagnahmt.

Auch eine vorliegende Polizeianweisung aus dem Land Sachsen hielt die Beamten nicht ab, ihre (willkürliche?) Maßnahme durchzuführen. Durch die Staatsanwaltschaft Leipzig wurde am 12.10.2004 folgende Verfügung erlassen: “Das Symbol der Marke “Thor Steinar” stellt kein Kennzeichen i.s.v. Paragraph 86a Abs. 2 Stgb dar. Da das Symbol zwar Elemente der waagerechten Wolfsangel, der Tyr-Rune und des Abzeichens der SS-Panzerdivision “Das Reich” enthält, keines dieser Zeichen aber identisch in dem Abzeichen “Thor Steinar” enthalten ist, sondern jeweils Abweichungen bestehen, (z.B. Pfeilspitze ist breiter als bei der Tyr.Rune) und durch die Kombination verschiedener abgeänderter Abzeichen, und Hinzufügung zweier Punkte rechts und links von dem Pfeil, insgesamt nicht die Gefahr einer Verwechselung mit einem verbotenen Kennzeichen besteht.”

Des weiteren teilte die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Potsdam telefonisch mit, dass es keine Verbotsverfügung gegen das Tragen von “Thor Steinar” Bekleidung anlässlich der Demonstration in Potsdam am 30.10.04 gibt!

Die Betroffenen haben selbstverständlich Widerspruch eingelegt und bereiten gerade eine Klage vor.

quelle hatecoretk

Diesen Beitrag inhaltlich ergänzen 

Als inhaltliche Ergänzungen werden nur objektive Fakten, die den eigentlichen Bericht durch neue Informationen ergänzen, zugelassen. Subjektive Meinungen gehören stattdessen in das Diskussionsforum und werden hier nicht freigeschaltet. Ziel einer Ergänzung sollte es sein, dem Leser möglichst viele Fakten zum Thema zur Verfügung zu stellen.