Halbe ist endgültig erlaubt

Veröffentlicht am 12. November 2004

Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg hat die Beschwerde der Polizei gegen die Zulassung des Trauermarsches zurückgewiesen; damit ist der Marsch in Halbe endgültig genehmigt.

Mit besten Grüßen

quelle Christian Worch





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