Grundgesetzänderung zur
Abwehr von Volksaufständen?
Veröffentlicht am 12. Oktober 2008
Der Artikel 35 des Grundgesetzes erlaubt der Bundeswehr die Amtshilfe bei Katastrophen. Nun soll der Artikel 35 um folgenden Zusatz erweitert werden:
Zur Abwendung außergewöhnlicher Unglücksfälle, für die die Mittel der Polizei nicht ausreichen, soll die Bundesregierung (oder in dringenden Fällen der Verteidigungsminister) den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen können.
Zwei Tage nach den öffentlichen Feiern für die Wiedervereinigung und der friedlichen deutschen Revolution, einigten sich CDU/CSU und SPD am 5. Oktober 2008 im Koalitionsausschuß, den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu erlauben. Demnach soll dann nach Medienberichten der Einsatz der Bundeswehr künftig in eng umgrenzten Notsituationen möglich werden. Solche Extremsituationen könnten zum Beispiel schwere Terroranschläge oder andere schwere Unglücksfälle sein. In einem besonders schweren Unglücksfall sei die Ermächtigung zum Einsatz militärischer Mittel notwendig, weil die Polizei mit ihren Möglichkeiten und ihrer Bewaffnung, Terroranschläge nicht verhindern könnte. Falls es Hinweise auf einen geplanten Anschlag gebe, dessen Folgen nicht abzuschätzen seien, sollen die Soldaten auch zur Streife an gefährdeten Einrichtungen eingesetzt werden dürfen, argumentiert die Bundesregierung. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble spricht auch von einer Neudefinition des Kriegsfalles, die zwangsläufig eine Änderung des Grundgesetzes ermöglichen soll.
Der Liberalkapitalismus steckt in einer Krise und in Zeiten einer Erosion des Vertrauens in Politik und Wirtschaft, in ein abgewirtschaftetes und bankrottes System, klingen Grundgesetzänderungen für den Einsatz der Armee im Inneren unter der Begründung einer terroristischen Bedrohung, recht seltsam.
(In diesem Zusammenhang sollte man auch bedenken, das die EU in ihrer vorerst gescheiterten Verfassung, die Todesstrafe bei Aufständen vorsieht.)
Zahlreiche Soziologen kamen kürzlich auf einen Kongress in Jena zu der Erkenntnis, das die derzeitige Wirtschaftskrise in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung für ein erhöhtes Rebellionspotential sorgen würde. Ist die geplante Gesetzesänderung als eine Art Drohgebärde der Herrschenden gegen zukünftige Volksaufstände zu verstehen? Die Verhinderung einer Katastrophe, eines besonders schweren Unglücksfalles oder Terrorismus ist doch eine reine Auslegungssache und ein dehnbarer und interpretationsfähiger Begriff je nach politischem Standort.
Nach diesem flexiblen Begriffen dürfte das Militär gegen die deutsche Bevölkerung im Falle von sozialen Unruhen oder Volksaufständen im Inneren eingesetzt werden. Der Widerstand des Volkes wird wohl in Zukunft durch die eigene Armee niedergerungen und durch das Grundgesetz noch legimitiert. Bei dem jahrzehntelangen Drill gegen „rechts“ und gegen „nazis“ , durch alle staatlichen Institutionen, stellt sich einem nicht mehr die Frage, ob deutsche Soldaten auf ihre Volksgeschwister schießen würden.






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