Politische Strafverfahren von 2001 bis 2007

Veröffentlicht am 21. Juli 2008

Immer wieder ereifern sich Politiker und Medien über die Einschränkungen der Meinungsfreiheit in anderen Staaten der Welt und prangern die Menschenrechtsverletzungen in China und andernorts an. Die BRD sollte sich aber nicht so sehr um auswärtige Staaten kümmern, sondern lieber selbst überprüfen, wie es mit der Meinungsfreiheit hierzulande steht. Im folgenden nennen wir die Zahl der Strafverfahren, die in der BRD in der Zeit von 2001 bis 2007 wegen der §§ 86, 86a StGB (Verfassungswidrige Propagandamittel und verfassungswidrige Kennzeichen) und § 130 StGB (Volksverhetzung) gegen politisch unkorrekte Deutsche durchgeführt wurden, die Zahlen haben wir aus den Verfassungsschutzberichten des Bundesinnenministerium entnommen (zu finden im Internet unter www.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Broschueren/2008/VSB_Vorabfassung und den anderen Jahren oder bei „Google“ zu dem Suchbegriff „Verfassungsschutzbericht + Bund):

Ob alle aufgezählten Strafverfahren zu einer Verurteilung geführt haben oder nicht ist uns unbekannt. Uns liegen überdies die Urteile einiger derartiger Strafverfahren vor, die für uns vollkommen unverständlich sind. Germanische Runen sind für uns keine verfassungsfeindlichen Kennzeichen, und eine bloße Kritik und Ablehnung der multikulturellen Gesellschaft ist für uns keine Volksverhetzung. Wir halten diese hohe Anzahl von Strafverfahren und die Verhängung von Haftstrafen ohne Bewährung wegen bloßer Äußerungen für mehr als fragwürdig im Hinblick auf die Meinungsfreiheit.

Das Deutsche Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V. bittet daher um folgendes:

  1. Halten Sie sich an die Gesetze und begehen Sie keine Straftaten, - auch wenn Sie nicht damit einverstanden sind, daß es solche Strafvorschriften gibt.
  2. Holen Sie vor einer Äußerung oder vor der Erstellung von Schriften oder von Tonträgern oder anderen Medien Rechtsrat ein, um nicht ungewollt gegen die immer schärfer werdenden Gesetze und die immer strenger werdende Rechtsprechung zu verstoßen.
  3. Legen Sie Rechtsmittel gegen ausufernde Auslegungen der oben genannten Vorschriften ein.
  4. Fordern Sie die oben genannten Quellen aus unserem Archiv an.
  5. Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zu juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!

Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V.
Postfach 400 215, 44736 Bochum


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