Was ist eigentlich eine Bücherverbrennung?
Veröffentlicht am 27. Mai 2008
Im Mai 1933 riefen nationalsozialistische Studenten der „Deutschen Studentenschaft“ zu öffentlichen Bücherverbrennungen auf. Die Aktion die unter dem Motto „Aktion wider den undeutschen Geist“ stattfand, ist am 30. Mai 2008 wieder Thema in Dortmund. Die Bundestagsabgeordneten Erich G. Fritz (CDU) und Marco Bülow (SPD) haben dieses Thema zum 75. Jahrestag auf die Tagesordnung geholt und wollen über Ursachen und Wirkung aufklären. Geplant ist eine „lange Lese-Nacht“ an der auch BRD Politiker wie der Oberbürgermeister von Dortmund, aber auch der Bundestagspräsident teilnehmen sollen. Ob es sich dabei nur um eine Werbe-Ankündigung handelt wie bei der letzten SPD-Veranstaltung gegen Rechts an der ebenfalls „hohe Politiker“ teilnehmen sollten ist noch nicht bekannt.
Zum Thema Bücherverbrennung:
Bücherverbrennungen sind an sich keine nationalsozialistische Sache. In der Geschichte haben bereits viele politische Bewegungen Bücher ihrer politischen Gegner verbrannt. Bei einer solchen Verbrennung handelt es sich um einen symbolischen Akt mit dem man seine Ablehnung gegen den Inhalt, oder den Autor zum Ausdruck bringen möchte. So wurden 1917 (während des ersten Weltkrieges) in mehreren Bundesstaaten der USA öffentlich Bücher deutscher Autoren verbrannt. Während des Verbrennens sang man patriotische Lieder und brachte so seine Ablehnung gegen den deutschen Feind zum Ausdruck.
Genau wie bei der Bücherverbrennung im Mai 1933 wurden jene Bücher aber nicht verboten und es gab sie weiterhin frei zu kaufen. Es wurden lediglich einige weniger Bücher symbolisch verbrannt.
Zur Bücherverbrennung im Mai 1933:
Nationalsozialistische Studenten der „Deutschen Studentenschaft“ rief dazu auf Bücher zu verbrennen deren Inhalt sie für moralisch bedenklich und undeutsch hielten. In mehreren deutschen Städten fanden daraufhin öffentliche Bücherverbrennungen statt an denen sich nationalsozialistische Organisationen, aber auch Privatpersonen beteiligten.
Zu den „Bücherverbrennungen“ der BRD:
Die BRD hat dazugelernt. Nicht wenn es darum geht die Meinungsfreiheit zu verteidigen, sondern wenn es um die Präzision der Unterdrückung anderer Meinungen geht. Während man früher Bücher symbolisch verbrannt hat um vor deren Inhalt zu warnen, werden Bücher, Filme, Musik und Computerspiele heute durch die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert. Diese Medien dürfen dann nicht mehr öffentlich beworben, frei verkauft, oder nachproduziert werden.
Während eine Bücherverbrennung öffentlich stattfindet und bewusst Aufmerksamkeit schaffen soll, werden Medien heutzutage still und leise wegindiziert, ohne dass die Bürger etwas davon mitbekommen. Betroffen von einer Indizierung waren in den letzten Jahren auch einige rechte Internetseiten. So z.B. die Internetseite zur Schulhof-CD parteifreier Nationalisten, aber auch der online Buchdienst www.weltnetzladen.com. Im Falle des Weltnetz-Ladens musste erst ein Gerichtsverfahren dem Betreiber Recht geben und die Indizierung wieder aufheben. Neben rechten Internetseiten wurden in den letzten Jahren haufenweise Musik-CDs und Bücher indiziert. Die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien verbrennt heutzutage also still und leise in einem Hinterzimmer, ohne Proteste, ohne Lese-Nächte, ohne öffentliche Diskussionen.
„Wer Bücher, wer Filme, wer Theateraufführungen, wer Karikaturen verbieten will, der ist auf dem falschen Weg“ – Horst Köhler auf einer Gedenkveranstaltung zum 75. Jahrestag der nationalsozialistischen Bücherverbrennung
Noch viel wichtiger für die Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland ist aber das StGB, das Strafgesetzbuch. Obwohl Meinungsfreiheit eigentlich bedeutet, dass man seine Meinung frei bilden und äußern darf, ist es in Deutschland möglich Oppositionelle aufgrund von Meinungsäußerungen für bis zu 5 Jahre hinter Gitter zu bringen. So wurde der Revisionist Ernst Zündel zu 5 Jahren Haft verurteilt, weil er im Internet seine persönliche Meinungen zum Holocaust veröffentlicht hat. Ähnlich ging es dem Revisionisten Germar Rudolf der für das Veröffentlichen eines Buches zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt wurde.
„… natürlich haben die heutigen Generationen keine Verantwortung über das was damals passiert ist, aber wir haben Verantwortung über das was heute passiert. …“ - Marco Bülow (MDB)
Was passiert denn heute?
Sowohl die Indizierungspraktiken als auch die Paragrafen 86 und 130 StGB verstoßen gegen unser Grundrecht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. Der Staat, der vorgibt die Rechte der Menschen zu schützen, steckt gleichzeitig Dissidenten wie Ernst Zündel und Germar Rudolf für Jahre ins Gefängnis, verhängt Geld- und Bewährungsstrafen für Meinungsäußerungen, verbietet Parteien (SRP, verboten am 23. Oktober 1952) und indiziert Bücher, Musik, Filme, Internetseiten und Computerspiele.
Marco Bülow, übernehmen Sie!
“Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.” - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte





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