Wunsiedel: Heß-Gedenken und § 130: Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht im Juni!
Veröffentlicht am 23. Mai 2008
Leipzig. Mündliche Verhandlung am 25.06.2008. Das Hauptsacheverfahren gegen das Verbot der Gedenkveranstaltung in Wunsiedel steht endlich vor dem lange erwarteten Abschluß. Zumindest auf verwaltungsgerichtlicher Ebene. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will im Juni seine Entscheidung über die Klage des Veranstalters RA Jürgen Rieger treffen. Der Termin zur mündlichen Verhandlung ist für den 25.Juni 2008 angesetzt (BVerwG 6 C 21.07). Gegenstand des Verfahrens wird unter anderem der maßgebliche Aspekt sein, ob der neu gefasste § 130 Absatz 4 überhaupt verfassungsgemäß ist, was selbst in juristischen Fachkreisen bezweifelt wird.
Sobald dieses Revisionsverfahren abgeschlossen ist, kann sich auch das Bundesverfassungsgericht nicht länger um eine Klärung in der Hauptsache drücken. In den vergangenen drei Jahren hatten die Verfassungsrichter es als zumutbar betrachtet, dass der Veranstalter zunächst die fachgerichtliche Klärung abwarten muß, ehe sie selbst in der Hauptsache entscheiden könnten. Damit wurde der Veranstalter möglicherweise drei Jahre lang um sein Recht auf Versammlungsfreiheit gebracht.
Im Falle des negativen Ausgangs vor dem Bundesverwaltungsgericht wäre es wichtig, dass das Hauptsacheverfahren in Karlsruhe so schnell wie möglich aufgenommen und noch vor dem 16.August entschieden wird. Veranstalterseitig wird alles Notwendige unternommen, um das Gedenken an Rudolf Heß in Wunsiedel schon in diesem Jahr wieder zu ermöglichen!
Darüber hinaus gilt grundsätzlich unsere Forderung:
Gegen staatliche Repression - § 130 abschaffen!
Mehr Infos zu Wunsiedel:
www.netzwerknord.com/wunsiedel


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