Österreich: BfJ-Prozess - Erster Tag

Veröffentlicht am 15. Mai 2008

Vor Gericht: Aktivisten des BfJ Im Prozess um fünf Österreicher die gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen haben sollen, griff Verteidiger Herbert Schaller gestern am ersten Prozesstag die Staatsanwaltschaft an. Dies ist kein Strafverfahren sondern ein „Politprozess“: „Es sei in Diktaturen üblich, politisch Andersdenkende als Kriminelle zu behandeln.“

Den Männern wird zur Last gelegt, den Bund freier Jugend (BfJ) im Zeitraum von Oktober 2001 bis Januar 2003 “auf Basis von NS-Gedankengut” geschaffen und ihn als Leiter, dessen Stellvertreter und “Propagandachef” geleitet haben. Staatsanwalt Franz Haas will darin den Strafbestand “der dauerhaften Wiederbetätigung und Propaganda die verfassungsmäßige Struktur der Republik Österreich durch eine Volksgemeinschaft nationalsozialistischer Prägung ersetzen zu wollen” ausfindig gemacht haben.

Als Vorwand für die angebliche Wiederbetätigung muss auch ein Treffen vom März 2007 in St. Johann herhalten. Seinerzeit feierten 60 Teilnehmer den „Tag der Volkstreuen Jugend“. Die Polizei löste die Veranstaltung auf und beschlagnahmte Bücher, CDs und Transparente.

Keine kriminellen Handlungen – aber dennoch drohen den Angeklagten im Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage zehn bis zwanzig Jahre Haft! Wird eine „besondere Gefährlichkeit der Täter“ festgestellt droht sogar eine lebenslange Haftstrafe!

Verteidiger Herbert Schaller betonte gestern, dass die Angeklagten sich „nie gegen den Staat gewendet“ haben. Sondern lediglich ehrenamtlich politisch arbeiten, was in einer Demokratie ja durchaus möglich sein sollte, ohne sich gleich vor einem Geschworenengericht verantworten zu müssen die allenfalls an die stalinistischen Schauprozesse erinnern.

Das Wiederbetätigungsgesetz sei ein “längst verblichenes Ausnahmegesetz”. Demokratie müsse von linksextrem bis rechtsextrem alles zulassen, so Schaller. Er argumentierte zudem, die Bestimmung des Verbotsgesetzes, die in diesem Prozess zur Anklage verwendet werde, sei von namhaften Juristen als eine Strafbestimmung ohne Tatbild, uferloser Weite und ohne rechtsstaatliche Garantien gerügt worden.

Auch der zweite Verteidiger, Andreas Mauhart, betonte, dass die Angeklagten harmlos seien. Sie hätten lediglich eine Jugendgruppe gebildet. “Man findet in der Anklage nicht einen Menschen, der verletzt worden ist”, so der Verteidiger.

Die fünf Angeklagten sind im März 2007 verhaftet und in Untersuchungshaft genommen worden. Im September ist der Haftbefehl außer Kraft gesetzt worden, weil die Dauer der Haft nicht im Verhältnis zur eigentlichen Tat stünden. Ob das Gericht der Auffassung der Untersuchungsrichter folgen wird, zeigt sich in den kommenden Prozesstagen – Fortsetzung am 17. Juli.


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