Bauchklatscher in Lübeck: Parole “Nationaler Widerstand” erlaubt
Veröffentlicht am 27. März 2008
Über viele Jahre hinweg ärgerten Versammlungsbehörden uns mit der Auflage, daß die Wortkombination „Nationaler Widerstand“ nicht in Sprechchören oder auf Druckwerken (teilweise auch: in Reden oder auf Transparenten) verwendet werden durfte. Nach einem sechseinhalb Jahre währenden Rechtsstreit darüber haben wir in dieser Sache im letzten Dezember vor dem Verfassungsgericht gewonnen.
Das hat die Versammlungsbehörd Lübeck nicht weiter gekümmert; die erließen für die Demonstration am 29. März die gleiche Auflage noch mal. Da nicht jede Versammlungsbehörde regelmäßigt Beschlüsse des Verfassungsgerichts liest, übermittelte der Veranstalter ihnen eine Kopie und fragte höflich, ob sie im Lichte dieses Beschlusses dabei bleiben wollten, die Auflage zu erlassen.
Unglaublicherweise blieb die Stadt Lübeck bei ihrer Auflage. Das war gestern.
Noch am gleichen Tag wurde Widerspruch eingelegt und abends Verfügungsklage zum Verwaltungsgericht in Schleswig erhoben. Diese war heute erfolgreich. Die Formulierung des § 31 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig. „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“ Da steht nichts von: „Alle Behörden außer dem Ordnungsamt der Stadt Lübeck“. Alle heißt alle.
Die Verfügungsklage war daher noch heute nachmittag erfolgreich. Es bedurfte dazu noch nicht einmal einer Entscheidung der dreiköpfigen Kammer, sondern das konnte der Vorsitzende als Einzelrichter genausogut entscheiden. Glasklarer Fall.
Bemerkenswert ist allerdings die Frechheit, mit der die Stadt Lübeck versuchte, ihre Auflage trotzdem noch zu erlassen.
Das war rechtswidrig, und genaugenommen war es auch verfassungswidrig. – Man stellt sich dabei die Frage, warum WIR eigentlich immer als Verfassungsfeinde bezeichnet werden, wenn die Behörden, die in besonderem Maße zur Wahrung von Recht und Gesetz verpflichtet sind, einfach so gegen Entscheidungen des Höchtsgerichts zu verstoßen versuchen!
Jedenfalls hat das Ordnungsamt Lübeck einen herben Bauchklatscher hingelegt, und es bleibt nur zu hoffen, daß auch ein paar Anhänger der regierenden SPD das sowohl mitkriegen als auch bei den anstehenden Kommunalwahlen berücksichtigen.
Hamburg, den 27. März 2008
Christian Worch






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