Witten/Bochum: Im Zweifel für den Angeklagten – zumindest in solchen Fällen
Veröffentlicht am 27. März 2008
Nach gut einem ¾ Jahr kam es endlich zur Verhandlung gegen einen linksextremen Beschuldigten, der im Juni 2007 an einem Angriff auf zwei nationale Aktivisten in Witten beteiligt gewesen sein soll. Alleine die Dauer zwischen Tat und Prozeß ist erstaunlich, erinnern wir uns gerne an Potsdam, wo den Tätern gerne mal von heute auf morgen der Prozeß gemacht wurde. U-Haft wurde angewendet, mit dem Resultat –Freispruch. Damals in Potsdam ging es allerdings um deutsche Männer, die einen afrikanischstämmigen Mann angegriffen haben sollten. Hier ging es lediglich um einen Akt der gutbürgerlichen Zivilcourage gegen Rechts.
So war man nicht überrascht, als die Verhandlung schnell mit einem Freispruch endete. Grund: Der 20-jährige Beschuldigte gab an Buddhist zu sein, und deswegen wäre er selbst empört gewesen über die angewendete Gewalt. Er gab trotzdem weiter an, dass er als Zeuge aussagen könne, da er beim Vorfall dabei gewesen wäre. Trotzdem berichten z.B. die Ruhrnachrichten, dass das Verfahren ,,erfolglos“ verlaufen ist, sprich bereits aufgegeben wurde. Da fragen wir uns, wieso sagt der Beschuldigte nicht als Zeuge, anstatt als Täter aus, und berichtet was er wirklich gesehen hat?
Die linksautonome Szene in Witten ist jedem nationalen Aktivisten sehr gut bekannt, daher wird eine Identifizierung bei Gegenüberstellung sicherlich möglich sein. Allerdings haben wir bereits in einem Verfahren in Marl erfahren müssen, dass solche Methoden für uns nicht angewendet werden.
In Marl waren Zeugen, die keinen politischen Hintergrund haben, geladen. Diese wurden zuvor allerdings keinmal bei der Polizei angehört und eine empfohlene Tätergegenüberstellung nie durchgeführt. Hinzu kam, dass der Angeklagte Rafael B. aus Marl nicht zum Termin erschien, und ein Haftbefehl erlassen wurde, der bis heute nicht vollstreckt ist.
Deutsche Justiz – Irrenhaus!
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Diese Gerichtsverhandlung ist fast mit einer gut gespielten Komödie zu vergleichen gewesen. Der Angeklagte gab in seiner gerichtlichen Vernehmung an, er sei Buddhist und würde Gewalt verabscheuen. Wer´s glaubt wird selig.
Wenn er doch Buddhist sei wäre er in einer Mönchskutte in Tibet besser aufgehoben.
Was noch sehr merkwürdig gewesen ist, dass der Angeklagte auf einmal 4 Zeugen, 3 davon sind der Antifa Witten zuzurechnen aus dem Ärmel zauberte. Der Angeklagte und die 4 von ihm benannten Zeugen haben sich definitiv am Tatort aufgehalten und wollen “angeblich nichts” gesehen haben vom Übergriff der Linksfaschisten auf die zwei nationalen Aktivisten. Mehr fällt einem zu dieser Gerichtsverhandlung nicht ein, wer sie miterlebt hat wird sich so manche Frage stellen. Zumal der Angeklagte auch in der gerichtlichen Vernehmung angab er könne höchstens als Zeuge eine Aussage machen, da er den Übergriff mitbekommen hat. Da fragt man sich wirklich ernsthaft wieso sagt der Beschuldigte nicht als Zeuge, anstatt als Täter aus, und berichtet was er wirklich gesehen hat?