Bochum: Weitere Skandale bei Missbrauchsfällen
Veröffentlicht am 21. März 2008
Nachdem heute in Dortmund ein Mittäter, der dem Missbrauch Minderjähriger beigewohnt hatte, zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, folgte ein noch unerklärlicheres Urteil in Bochum.
Im Prozess gegen einen Wattenscheider, der im Jahre 2006 eine taubstumme Frau vergewaltigt hatte, vollstreckte das Landgericht ebenfalls eine Mindeststrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der Täter hatte zuvor 1 ½ Jahre lange die Tat bestritten und das Opfer im Verfahren mehrmals als ,,Prostituierte“ diffamiert, die des öfteren dafür Geld verlangen würde. Erst nachdem er erfuhr, dass die Staatsanwaltschaft ihm bei einem Geständnis eine Bewährungsstrafe in Aussicht stellen würde, habe er gesprochen.
Das Opfer konnte seine Aussage erst machen, nachdem der Angeklagte entlassen wurde, sie hatte die letzten Jahre mit schweren seelischen Problemen zu kämpfen. Sie verlasse niemals lange das Haus und habe ihre Haarfarbe gewechselt um nicht aufzufallen, schreiben die Ruhrnachrichten.
Dies beweist abermals die Absurdität der deutschen Justiz. Eine Bewährungsstrafe für eine Vergewaltigung mit seelischen Folgen – geht es noch milder?
Zusatz: Am Dienstag dem 18.03. wurde eine 16-Jährige Bochumerin auf dem Nachhauseweg auf einem Spielplatz vergewaltigt. Der Täter stammt aus ihrem Freundeskreis, ist ihr aber namentlich nicht bekannt. Er stahl ihr zusätzlich noch das Mobiltelefon. Hoffen wir, dass ihn niemals die deutsche Justiz erwischt, denn dann hat er sicherlich nichts zu befürchten.






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