Recht & Gesetz: In der politischen Auseinandersetzung darf der Ton härter werden…
Veröffentlicht am 29. Februar 2008
Dies muss man aus einer Entscheidung im Bezug auf die Aussagen der Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deeutschland, Charlotte Knobloch, schließen. Die Dame hatte eine Aschermittwochsveranstaltung der NPD in München als “skandamlöse Zusammenrottung von Verbrechern” bezeichnet und liegt damit -nach Ansicht der Staatsanwaltschaft- durchaus im rechtlichen Rahmen. Die Strafanzeige der NPD wurde eingestellt mit der Begründung, dass in er politischen Auseinandersetzung ein “robusterer Sprachgebrauch” zur Anwendung kommen kann.
Im Umkehrschluss darf das rechtlich natürlich -nach dem Gleichstellungsprinzip- nur bedeuten, dass man seine politischen Gegner ebenfalls hart angreifen kann. Besonders die Zentralratsvorsitzende allerdings dürfte in nächster Zeit kaum mit Samthandschuhen anzufassen sein. Glücklicherweise gilt in nationalen und sozialistischen Kreisen der Allmachtsanspruch des Zentralrates -im Gegensatz zur etalblierten Politlandschaft- nicht und somit dürften dort kaum Hemmungen bestehen mit Frau Knobloch ins Gericht zu gehen.
Das die Staatsanwaltschaften dies dann aber nicht wirklich gleich behandeln werden, dürfte jeder zumindest vermuten, denn immerhin kann man heute kaum von einer Gleichheit vor dem Gesetz ausgehen. Deshalb sollte man sich zumindest auf ein Strafverfahren einstellen, wenn man nun die rechtlichen Grenzen ausloten will…
Nutzbar sind solche Verhandlungen allemal, denn immerhin muss das Gericht dort dann -gegebenenfalls- erklären, wieso man die NPD Versammlung als “Zusammenrottung von Verbrechern” bezeichnen kann, während man beispielsweise Vertreter von lobbyistischen Gruppen nicht öffentlich “scharf angreifen” darf.
So oder so dürfte die Entwicklung positiv wirken, denn sie ist ein weiterer Schritt in Richtung Meinungsfreiheit!



