Urteil im Prozess gegen Delitzscher Kinderschänder – 3 Jahre und 2 Monate Haftstrafe.

Veröffentlicht am 29. Februar 2008

Heute wurde dem 25-jährigen Vico Sommerlatte aus dem Delitzscher Osten der Prozess gemacht. Dauer der Verhandlung, mit halbstündiger Pause – 2 Stunden. Urteil 3 Jahre und 2 Monate. Unter Einbezug der gängigen Haftverbüßung kann davon ausgegangen werden, dass Sommerlatte bereits im Sommer 2010 wieder auf freien Fuß ist. Dies ist die Bewertung eines brD-Gerichtes zur Verschleppung, Vergewaltigung und des Missbrauchs einer 9-jährigen, einem wehrlosen Grundschulkind.

Vico Sommerlatte erfuhr im heutigen Schnellprozess die volle Milde des Gerichtes, welches bei einem Strafmaßspielraum von 2 bis 15 Jahren verhöhnende 3 Jahre und 2 Monate verhing. Milde für Geständigkeit, Milde für eine Wiedergutmachungszahlung in Höhe von 500€, Milde für den Verzicht auf Anhörung des 9-jährigenOpfers.

Der Verhöhnung des Opfers ist damit aber noch nicht genug getan, so wurde die zweite Verhandlungssache im heutigen Prozess vorläufig eingestellt. Es handelte sich laut Richter Göbel um eine weniger gewichtige Tat im Bezug auf das Strafmaß für den Missbrauch. Die Rede ist von Besitz pornografischer Schriften und Bilder ausschließlich von Kindern. Sommerlatte lud sich bereits im Vorfeld zu seiner späteren Tat vornehmlich Bilder aus dem Internet, welche Erwachsene und Kinder beim Ausüben von sexuellen Handlungen darstellen. Das Ergebnis der Einstellung dieses Verfahrens ist die strafmildernde Bescheinigung eines „unauffälligen Lebenswandel“ durch den Richter.

Kommen wir etwas detailierter zu den mildernden Umständen des Kinderschänders und fangen bei der Staatsanwältin an. Laut ihrer Rechnung betrug die gesamte Zeit der Tat, sprich: Verschleppung in die elterliche Wohnung von Sommerlatte, der Missbrauch und die Vergewaltigung sowie abschließend die Verbringung zur Grundschule Ost, ca. 30 Minuten. Demnach betrug der eigentliche Akt der Straftat ganze 10 Minuten. O-Ton der Staatsanwältin: Das ist ja nicht so lang!!!! Gewalt an der 9-jährigen wurde ebenfalls nicht verübt und ist somit erheblich auf das Strafmaß mildernd anzurechnen. Forderung der Staatsanwaltschaft: 3 Jahre und 2 Monate Haft plus Kosten des Verfahrens.

Wenn die anwesende Mutter des Opfers nicht bereits nach diesem Plädoyer den Glauben an Gerechtigkeit verloren hatte, bekam sie nun den Rest vom Verteidiger des Sommerlatte, Andrej Klein. Klein, selber Vater eines Kindes stellte fest, dass das Kind sprichwörtlich noch gut weggekommen sei wenn man bedenkt, dass andere Kinder oft monatelang vergewaltigt und missbraucht werden und das nicht selten von Familienmitgliedern. Der Missbrauch war für Klein klar aber ob man bei einem Akt von 10 Minuten auch noch von Vergewaltigung und Freiheitsentzug reden sollte, tat er als abwegig irrelevant ab. Dem nicht genug, hob Klein den besonders mildernden Umstand hervor, dass Sommerlatte dem Kind doch erspart hätte, vor Gericht auszusagen und im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleich noch 500€ als Wiedergutmachung zahlte. Dies verpflichtet die Nebenklägerin also die Mutter des Opfers, zu Kompromissen in ihrer Strafforderung. Man hätte es ja auch hart auf hart kommen lassen können und daher verlange er Gleichberechtigung für seinen Mandanten.

Forderung des Verteidigers, Herabsenken der Mindeststrafe auf 6 Monate und 3 Jahre und 2 Monate Haft für seinen Mandanten.

Zum Schluss kam dann noch die Nebenklage zum Plädoyer. Hierbei wurden Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidiger hinter dem Rücken der Mutter angeprangert und festgestellt, dass das Gericht die Verhandlung schnell übers Knie brechen wolle. 500€ als Form der Wiedergutmachung anzusehen, kam für die Anwältin der Nebenklage, Trust, auch nicht in Frage. Das 9-jährige Opfer sei bis heute noch zeitlich unabsehbar in psychologischer Behandlung und eine mögliche Haftstrafe sollte sich im Bereich von 4 bis 5 Jahren bewegen.

Desweiteren hatte die Nebenklage im Vorfeld nur sehr wenige Möglichkeiten der Vorbereitung. So bekam selbige die Anklage sowie Akteneinsicht erst eine Woche vor Prozessbeginn, was ihr ein mögliches Adhäsionsverfahren verwehrte. In diesem Verfahren können zivilrechtliche Ansprüche, die aus einer Straftat erwachsen, statt in einem eigenen zivilrechtlichen Verfahren unmittelbar im Strafprozess geltend gemacht werden. Nun bleibt der gepeinigten Familie des Opfers der langwierige Kampf in einem erneuten zivilrechtlichen Prozess. Die Kosten und der psychischer Druck werden die Dauer des Prozesses bei weitem übersteigen.

Im abschließenden Urteil macht der Richter Göbel eine einfache und vernichtende Rechnung. Strafmaß wie von der Nebenklage gewünscht und sogar noch höher: 6 Jahre – Milde durch Täter-Opfer-Ausgleich die Hälfte, 3 Jahre. Anschluss an die Forderung von Staatsanwaltschaft und Verteidiger, 3 Jahre und 2 Monate. Punkt.

Bereits im Rechtsstreit des Delitzscher Maik Scheffler gegen die Stadt Delitzsch wegen der Durchführung einer Demonstration gegen Kinderschänder wenige Tage nach der Tat, wurde der Kinderschänder allgemein als zu schützende Randgruppe der Gesellschaft bezeichnet, dessen Rechte es zu wahren gilt. Die Stadt Delitzsch zeigte damals schon ihre Auffassung von Gerechtigkeit gegenüber den Kindern des zu vertretenden Volkes. Der Prozess wurde damals von Scheffler gewonnen und die Forderung nach härteren Strafen für Pädophile und Schänder fand ihre Öffentlichkeit. Das Opfer und ihre Familie hingegen haben statt Gerechtigkeit nur Hohn erhalten und somit im Kampf um die Rechte ihres Kindes verloren. Damit reihen sie sich in eine unendliche Schlange der Opfer des brD-Systems ein.





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