“Spiegel”-Veröffentlichungen über NPD-Interna rechtswidrig

Veröffentlicht am 17. Februar 2008

Berlin - Die Pressekammer des Hamburger Landgerichtes hat es dem Magazin “Der Spiegel” in einer am 11. Februar 2008 erlassenen Einstweiligen Verfügung verboten, gegen das Brief- und Fernmeldegeheimnis zu verstoßen. Die durch rechtswidriges Eindringen in den E-Post-Verkehr gewonnenen Daten dürfen nicht weiter verbreitet werden. Bei Zuwiderhandlung sind dem Nachrichtenmagazin Ordnungshaft bis zu zwei Jahren oder Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro angedroht worden.

Allerdings kommt die Entscheidung der Hamburger Richter fast schon zu spät. Der Schaden ist durch die Veröffentlichung vor vierzehn Tagen bereits angerichtet worden. Die NPD-Rechtsabteilung wird nun dem “Spiegel” eine Forderung präsentieren.

Der Beschluß wird vom NPD-Parteivorsitzenden Udo Voigt als Klarstellung darüber gewertet, wie das Eindringen in den E-Post-Verkehr rechtlich zu bewerten sei. Gerade der “Spiegel” habe sich in seiner Berichterstattung massiv gegen dieses Eindringen von staatlicher Seite gewendet. “Was dem Staat nicht erlaubt werden soll, darf auch privaten Einrichtungen nicht möglich sein”, sagte Voigt heute in Berlin.

Berlin, den 15.02.2008

Klaus Beier

NPD-Bundespressesprecher





Es ist nicht erlaubt Ergänzungen zu hinterlassen.