Schweiz: Zur Kundgebung in Schwyz

Veröffentlicht am 2. Februar 2008

Wie gestern verlautbart wurde, hat der Gemeinderat von Schwyz das Demonstrationsgesuch der PNOS, am 8. März gegen die Masseneinbürgerungen zu demonstrieren, mit der Begründung abgelehnt, es könne auf Grund des Gegengesuchs der Autonomen Gruppe Zentralschweiz nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Gewaltanwendungen käme. Darüber hinaus tangiere die Demonstrationsroute eine Hauptverkehrsachse.

Die PNOS ist in erster Linie enttäuscht, dass der Gemeinderat zuerst mit den Medien in Kontakt getreten ist und nicht das Gespräch mit der PNOS gesucht hat. Darüber hinaus ist die PNOS der Ansicht, dass die Argumentation des Gemeinderates bei den Haaren herbeigezogen ist. Die Handhabung, eine Kundgebung wegen eines Gegengesuchs zu verbieten, verletzt die Schweizer Bundesverfassung. Darüber hinaus könnte mit dieser Vorgehensweise fast jede Manifestation verboten werden, weil von einer freien Meinungsäusserung immer eine andere Gruppe betroffen ist, die sich bemüssigt fühlte, ein Gegengesuch einzureichen. Ferner hat die Vergangenheit gezeigt, dass Gewaltanwendungen – wenn überhaupt – von selbsternannten Antifaschisten ausgeht, die ungehemmt auf der faschistischen Klaviatur spielen und durch Gewalt politisch Andersdenkende zur Räson zwingen wollen.

Das Argument, die Route tangiere eine Hauptverkehrsachse, ist ebenfalls mehr als unverständlich. In Bern können scheinbar auch am Samstagnachmittag Manifestationen durch die Innenstadt – ebenfalls eine Hauptverkehrsachse – stattfinden. Wieso sollte Schwyz hier eine Ausnahme bilden?

Die PNOS wird am 8. März trotz des Verbots ihre Meinung kundtun. Die unveräusserlichen Rechte der Schweizer Bundesverfassung gelten für alle Schweizer Volksangehörigen und können immer und überall eingefordert werden. Weder ein Gemeinderat, der um seine Reputation fürchtet, noch despotisch angehauchte Zirkel wie die autonome Gruppierung Zentralschweiz können freie Schweizer daran hindern, von ihrem Recht Gebrauch zu machen.





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