Gladbeck: Bewährungsstrafe für sexuellen Missbrauch

Veröffentlicht am 24. Januar 2008

Wie die WAZ Zeitung berichtet wurde am 22.01.2008 der Angeklagte Werner P. vor dem Gladbecker Schöffengericht zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt, da er vor einigen Jahren zwei seiner Kinder sexuell missbraucht habe. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Angeklagte die Tat eingestand und somit den Opfern eine ,,qualvolle Beweisaufnahme“ ersparte.

Dieser Mensch hat zwei seiner Kinder sexuell missbraucht. Ob es ein einziges Mal war, oder über längere Zeit, geht aus dem Bericht nicht hervor. Ist aber auch völlig egal. Wer sich als Vater an den eigenen Kindern vergeht, kann nur mit dem Tod bestraft werden.

Gerade als Vater und Aufsichtsperson, wo man eine Bindung zu den Kindern hat wie niemand anderes, ist das Vergehen um so schwerwiegender. Diese Kinder werden niemals mehr Aufsichtspersonen vertrauen können, vielleicht sogar nie mehr mit einem Mann intim werden. Mag in diesem Fall vielleicht nicht geschehen sein, es sind aber die gebräuchlichen Folgen eines so abscheulichen Aktes.

Dass es in diesem Fall nicht mal eine Freiheitsstrafe gab, grenzt an puren Hohn. Fragen wir mal Herrn Mahler, Rudolf, Irving, Zündel oder Frau Stolz, weswegen sie mehrere Jahre in Haft verbringen müssen. Nicht wegen sexuellen Missbrauchs, sondern nur wegen der Verwendung einiger Worte und der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Weltanschauung.

Wir fordern:
Todesstrafe für Sexualstraftäter!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Die Gleichsetzung von unbeliebten Meinungen und Sexualdelikten kann nicht Sinn und Zweck der Justiz sein!





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