Wolfgang Fröhlich zu 6 1/2 Jahren Haft verurteilt
Veröffentlicht am 14. Januar 2008
In dem heute stattgefunden Schauprozeß wurde der 56-jährige Diplom-Ingenieur Wolfgang Fröhlich aufgrund der Infragestellung des Holocaust, der Vernichtung von 6 Millionen Juden mittels Zyklon B, vom Landesgericht für Strafsachen Wien zu einer Freiheitsstrafe - ohne Bewährung - von 6 1/2 Jahren verurteilt. Während der Urteilsverkündung durch Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik brach der Angeklagte zusammen, konnte sich aber nach medizinischer Betreuung wieder einigermaßen sammeln und den Gerichtssaal vorzeitig verlassen.
Fröhlich hat ebenfalls einen Appell an alle anständigen Österreicher verbreitet, in dem er dazu aufforderte, eine Unterschriftenliste für die Abschaffung des Verbotsgesetzes, insbesondere des § 3h, zu unterzeichnen. Das Schriftstück hat er unter anderem zahlreichen Nationalratsabgeordneten, sämtlichen Landeshauptleuten sowie dem Rechnungshof geschickt.
Dieses “Verbrechen” führte zu seiner neuerlichen Verhaftung, während seiner Bewährungszeit, im August 2007.
§ 3h
Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht. - Auszug Verbotsgesetz
§ 3h wurde ausschließlich dafür geschaffen, damit man Menschen, die gegen § 3a bis g des Verbotsgesetzes - Anm. also sog. Neonazis - nicht verstoßen und Geschichtsforschung betreiben, auch verurteilen kann. - Dr. Herbert Schaller, Rechtsanwalt, im Prozess gegen Gerd Honsik am 03.12.2007 in Wien
Die Hexenjagd auf Wolfgang Fröhlich begann seinerzeit, als er als staatlich anerkannter Sachverständiger den wegen Infragestellung des Holocaust angeklagten Schweizer Revisionisten Jürgen Graf im Juli 1998 stattgefundenen Schauprozeß entlastete.
Diese fand offensichtlich am heutigen Tag ihren Höhepunkt.





