Rechtsstaat BRD: Freie Beweismittelführung bedeutet 3 1/2 Jahre Haft…

Veröffentlicht am 14. Januar 2008

Sylvia Stolz und RA Jürgen RiegerSchon alleine die verurteilten “Straftatsbestände” lesen sich wie aus dem diktatorischen 1 x 1: “Volksverhetzung”, “Nötigung”, “Strafvereitelung im Amt” und “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen” ! Aufgrund dieser Gesinnungspraraghraphen ist heute die ehemalige Anwältin von Ernst Zündel & derzeitige Lebensgefährtin von Horst Mahler, Sylvia Stolz zu 3 1/2 Jahren Haft verurteilt worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und trotzdem wurde die Anwältin sofort im Gerichtssaal verhaftet und in eine bundesdeutsche Strafanstalt verbracht.

Das eine junge Frau wegen freier Meinungsäußerungen und vorallem -aufgrund ihres Berufes als Anwältin- wegen freier Beweis & Verteidigungsführung nun zu einer solch hohen Haftstrafe verurteilt wird, ist eines der deutlichsten Beweise für das Fehlen von wirklicher Meinungsfreiheit auf bundesdeutschen Bodens.

Auch wenn man mit der Agitationsweise der so genannten “Reichsbügerbewegung” nicht überein stimmt und auch zu geschichtlichen Aspekten deutlich von der Meinung von Frau Stolz abweicht, so muß sich hier eine völlige Solidarität mit Frau Stolz entfalten, denn es geht um die Meinungsfreiheit und somit einen Eckpfeiler jeglichen freiheitlichen Systemgedankens.

Wir solidarisieren und in diesem Falle ganz klar und deutlich mit dem neuesten Opfer des bundesdeutschen Gesinnungsstrafrechts.

Freiheit für Sylvia Stolz!





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