Die Freiheit, die sie meinen
Veröffentlicht am 13. Januar 2008
Die „Freiheit“ ist ein viel gebrauchtes und deshalb auch ein häufig mißbrauchtes Wort. Seit sich John Locke dieses Begriffes annahm und ihn als „unveräußerliches Recht an Leben und Eigentum eines jeden Bürgers beschrieb, das sich nur den Naturgesetzen aber nicht dem Willen und der Abhängigkeit anderer beugen muß“, gab es viele weitere bekannte und weniger bekannte Persönlichkeiten die den Begriff der „Freiheit“ definierten und formten.
Philosophen wie Emanuel Kant und John Stuart Mill taten ihre Gedanken zu diesem Begriff kund. Letzterer gilt auch heute noch in den angloamerikanischen Ländern als der Schöpfer zur Grundlage des Liberalismus.
Von der Liebe zum Kampf
Freiheit erwächst aus einer Liebe zur bestmöglichen Entfaltung eines jeden einzelnen, damit stimmen wir auch insoweit überein - mit der Beschränkung, daß die Einzelinteressen dem Gemeinwohl nicht schaden dürfen. So entsteht die „Freiheitsliebe“. Doch was wäre eine versteckte Liebe, wenn hinter dieser kein Tatendrang stehen würde, diese Liebe auch leben zu können? Es muß also mehr erwachsen als nur die bloße Sehnsucht nach etwas. Es muß der Wille, dieser Liebe Ausdruck zu verleihen entstehen, es muß also der „Freiheitswille“ existieren. Ist der Wille zur Freiheit vorhanden, die äußeren Umstände diesem aber keinen freien Raum lassen, weil ein Staat keine Freiräume seiner Bürger wünscht, oder diese mehr und mehr einschränkt, dann können viele Freiheitsliebende mit einem Freiheitswillen nur in einem Zusammenschluß etwas bewegen. Es entsteht also die Freiheitsbewegung. Diese Bewegung wird ihren Drang nach Auslebung ihrer Freiheitsliebe in einen Kampf mit dem Staate Ausdruck verleihen. Es entsteht ein „Freiheitskampf“, der dann solang geführt wird, bis sich die äußeren Umstände ändern.
Freiheit als heutiges Propagandawort
Vieles Wörter mit dem Passus Freiheit hören wir auch in diesen Tagen. Da wird gesprochen von „Meinungsfreiheit“ – „Reisefreiheit“, „wirtschaftlicher Freiheit“, „politischer Freiheit“, privater Freiheit oder Privatsphäre, „Berufsfreiheit“ oder „Pressefreiheit“.
Daß diese Worte nichts weiter sind als Phrasen eines Systems, das die Freiheit zu seinem Feind gemacht hat, fällt dabei nur den wenigsten ins Auge. Deshalb möchte ich diese Freiheitsphrasen widerlegen.
Meinungsfreiheit:
Daß die Meinungsfreiheit in diesem Rechtsstaat eine Auslegungssache der legislativen Verordnungen ist, ist wohl evident. Paragraphen wie den der „Volksverhetzung“ mit seinen vier Absätzen, oder das Verbot des Tragens von verfassungsfeindlichen Symbolen in der Öffentlichkeit“, oder aber die staatlichen Mittel der Zensur und der Indizierung zur Untersagung von Meinungsäußerungen im öffentlichen Raum sind bekannt, deshalb sei hier auch nicht weiter darauf eingegangen
Die Meinungsfreiheit kann auch noch in anderen Bereichen beschränkt werden, wenn staatliche, militärische oder wirtschaftliche Interessen die Meinungsäußerung beschränken. Daß dieser Etatismus bis zu einem gewissen Maße zur Wahrung der Souveränität eines Staates gewahrt bleiben muß, steht außer Frage. Daß die „Sozialistengesetze“ des 19 Jahrhunderts heute in der BRD bei der Drangsalierung von Nationalisten wieder Verwendung finden ist dabei ein Treppenwitz der Geschichte.
Reisefreiheit:
Die Freiheit zu Reisen ist eines der elf Elemente der Freiheitsrechte, die in der UNO-Charta für Menschenrechte enthalten sind. Gegen diese Reisefreiheit wurde durch die Bundesrepublik schon mehrmals verstoßen. Nicht nur, daß Gewalttäter im Bereich des Sports Ausreiseverbote erhielten, oder das Personen des revisionistischen Umfeldes diese Reisefreiheit versagt wurde, indem man diesen den Reisepaß entzog. Daß das Staatsvolk diese Reisefreiheit nicht genießen kann, ist einigen Faktoren zu verdanken, die sich aus dem liberalistischen Wirtschaftssystem Kapitalismus ergeben. So sind mit der industriellen Reservearmee aus der Türkei und anderen Ländern auch die Reallöhne der Arbeiter gesunken, während die Produktionsmittel ins Ausland verlagert wurden. Auch die Volksarmut verdanken wir dieser industriellen Reservearmee und natürlich Peter Hartz. Die von diesen Faktoren betroffenen Volksteile besitzen nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, die Reisefreiheit auszuleben, ihnen wird diese also versagt. Neben den Niedriglöhnern, Arbeitlosen und Hartz-IV-Empfängern, die wohl die stärkten Auswirkungen der Globalisierung und Einwanderung zu spüren bekommen, sind auch alle anderen Volksteile durch die steigende Inflation und die steigenden Unterhaltskosten für Kraftfahrzeuge von der Steuern bis zum Kraftstoff vom faktischen Nichtvorhandensein der Reisefreiheit betroffen.
Wirtschaftliche Freiheit:
In Zeiten der Globalisierung ist wirtschaftliche Freiheit gleich Freihandel und Warenaustausch. Die Souveränität des Staates und somit seines Volkes wird durch Kapitalmagnate und Börsenhändler abgetragen bis zu deren vollständigem Verschwinden.
Ein Staat, der sich heute seiner sozialen Verantwortung für sein Volk bewußt wird und daraufhin seine Wirtschaft umstellt, ist sehr schnell im Fadenkreuz derer, die kein Interesse an abgeschotteten Märkten und Währungen haben. Ein imperialistischer Krieg auf ökonomischer wie politischer Ebene ist meist das Resultat, das aus diesen Unabhängigkeitsbestrebungen hervorgeht. Davon wäre auch Deutschland betroffen, wenn es nicht einen starken Partner an seiner Seite haben würde, der ebenso seine Wirtschaft aus der Freihandelsideologie herausziehen wollte. So ist die wirtschaftliche Freiheit nicht nur allein durch Import-Export-Geschäfte geschwächt, sondern auch durch die imperialistische Bedrohung verlorengegangen.
Politische Freiheit:
Ein Land, das sich seit mehr als 60 Jahren auf eine Gesetzesgrundlage stützt, welche durch seine einstigen Kriegsgegner geschaffen wurde, kann nicht politisch frei sein. Damit währe eigentlich schon alles gesagt, wären da nicht die Mitgliedschaften in verschiedenen Organisationen und Verbänden von der EU bis zur UNO, wodurch sich die BRD in politische Abgängigkeiten begeben hat, die ihr die politische Freiheit rauben. Hinzu kommt das Dogma der ewigen Schuld. Die moralische Freiheit ist mit dem Anerkennen der ewigen Schuld verlorengegangen. Oppositionelle Gruppen, die diesen Sachverhalt thematisieren, werden verfolgt und abgeurteilt, rechtlich wie moralisch. Der einzelne Bürger hat seine politische Freiheit verloren, da nur ein politisches Denkschema akzeptiert wird.
Und natürlich könnte man noch den immer stärkeren Einsatz von sogenannten Wahlautomaten anführen um den Rückgang der politischen Freiheit des Bürgers zu kennzeichnen. Diese Wahlautomaten hatten, wie es die Vergangenheit gezeigt hat, bereits zu Fehlfunktionen und damit zu Fehlauszählungen geführt. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Wahl des amerikanischen Präsidenten 2004. Eine Manipulation oder Fehlfunktion von Maschinen kann auch trotz Unbedenklichkeitsbescheinigung einer staatlichen Stelle nicht ausgeschlossen werden, und somit ist die geheime und freie Wahl nicht mehr gegeben.
Privatsphäre:
Nicht erst seit Wolfgang Schäuble gibt es die Tendenz, die private Freiheit einzuschränken oder gar aufzulösen. Fiktionen wie George Orwells werden langsam zur Realität. Aufgrund eines Terrors, der in seiner Form nicht zu lokalisieren und damit auch nicht zu bezeichnen ist. werden Gesetzte beschlossen, die die Privatsphäre erheblich verletzen. Mit der vollständigen videotechnischen Überwachung aller öffentlichen Plätze und Gebäude ist es dem einzelnen nicht mehr möglich, unbehelligt seiner Weg zu gehen. Zwar ist die Bewegungsfreiheit noch vorhanden, denn es versperren einem keine Zäune den Weg, doch die privaten Räume werden immer mehr beschnitten. Die Onlinedurchsuchung und die heimliche Durchsuchung der Wohnung, so wie sie diskutiert werden, verstoßen nicht nur gegen die eigenen Gesetze, nein, sie gestatten dem Staat freie Einsicht in das Privatleben des einzelnen Bürgers - ganz wie bei Georg Orwell!
Berufsfreiheit:
Laut Bundesverfassungsgericht muß zur Erfüllung der Berufsfreiheit ein Arbeitsstellenüberschuß von 12,5% bestehen ( Urteil 1977 ). Allein diese juristische Auslegung bringt diese Freiheitsphrase zu Fall. Doch wir wollen uns nicht allein auf Entscheidungen des BVG verlassen. Deshalb führe Ich hier weitere Faktoren an, die eine Berufsfreiheit nicht existent erscheinen lassen. Zum einen wäre da der Radikalenerlaß, wonach Mitglieder angeblich radikaler Gruppierungen oder Parteien keine Beamte werden oder im öffentlichen Dienst beschäftigt sein dürfen. Hier schützt sich der Staat selber. Doch was ist mit den Millionen Bürgern, die auf Grund der Arbeitslosigkeit auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind? Für sie gibt es keine Berufsfreiheit, denn sie müssen seit dem Inkrafttreten der Hartz-Gesetzgebung jede durch den Staat vermittelte Arbeitstelle antreten, sonst droht ihnen die Kürzung oder Streichung der Transferleistungen. Ein arbeitsloser Ingenieur für Elektronik muß also im schlimmsten Falle als Gärtner tätig werden, ohne daß er den Willen verspürt, diesen Beruf auch auszuüben. Zwar kann er diesen Arbeitsvertrag nach Ablauf einer Frist wieder selbstständig aufkündigen, doch dann fällt er zurück in dasselbe System und wird wieder gezwungen werden, einen nicht gewünschten Beruf auszuüben.
Pressefreiheit:
Ein jeder weiß, daß es für bestimmte Medienmittel einer staatlichen Lizenzierung bedarf, im Bereich Rundfunk und Fernsehen ist dies der Fall, die einzelne Sendeerlaubnis wird u.a. erst nach Vorstellung bei einem Ethikrat erteilt. Die Informationsfreiheit des Einzelnen ist also nicht nur durch Zensur, Indizierung und Gesetzte in der BRD nicht vorhanden, sondern sie wirkt sich auch auf die Medienmittel aus. Wir wollen uns deshalb noch einmal die Medien genauer ansehen. Die Printmedien wie alle anderen Medien auch erhalten den Großteil ihrer Informationen von Presseagenturen wie der dpa. Diese Agenturen entscheiden schon im eigenen Hause, ob eine Nachricht angeboten wird oder nicht. Hier beginnt die Nachrichtenselektion. Bei großen Häusern wie dem Stern, oder Pro7Sat1 bestimmen zudem interne Erlasse, was der einzelne Journalist schreiben darf und was nicht. Da der Journalist nur Angestellter ist, verfällt er wie jeder Angestellte der Subordination. Die Freiheit einer Presse, freie Medien zu erzeugen ist also nur teilweise vorhanden.
Bewußter Verstoß gegen die eigenen Regeln
Daß die Bundesrepublik die UN-Charta für Menschrechte anerkannt und ratifiziert hat, wurde auch so vom Bundesverfassungsgericht zur Kenntnis genommen, als dieses die zehn Elemente der FDGO formulierte. Als erstes Element der FDGO wurden in diesem Urteil die „Achtung der Menschenrechte“ benannt. Daß eine Mißachtung der freiheitlichen Menschenrechte durch die BRD allein in vier Fällen ganz und in drei Fällen teilweise erfolgte, haben die oben genannten Paradigma bewiesen. Die vom System genutzte Argumentation „die Menschenrechte seien nicht vollständig erfüllbar, es sei nur das Bestreben der vollen Einhaltung gemeint“, ist der Versuch, die Nichteinhaltung zu legitimieren. Das vom System propagierte unterscheidet sich also von der Realität.
Der Boden, auf dem dieses System steht, wird hier deutlich zum Treibsand, der es alsbald verschlucken könnte.
Doch was folgt dann? Nach einer Diktatur folgt meist eine freiheitliche Phase. Doch wie freiheitlich soll sie sein? Daß der Liberalismus in seiner universalistischen Tendenz gescheitert ist, und daß mit ihm die völker- und kulturmißachtenden Menschenrechte in den Analen der Geschichtsbücher verschwinden werden, ist nicht zu übersehen. Also scheidet dieser Liberalismus für eine neue Staatsordnung aus Epoche.
Konservatismus zur nationalen Resurgenz
Es gibt laut Otto Strasser nur zwei Epochen von übergeordneten Staatsordnungen. Zum einen die des Liberalismus und zum anderen die des Konservatismus, dies zumindest beschreibt er in seinem Buch „Aufbau des deutschen Sozialismus“. Halten wir uns an diese These, dann wechseln sich diese beiden Formen ab. Den Konservatismus beschreibt er als sozialistisch, nationalistisch und völkisch, hier liegt also auch unser Bestreben. In einem völkisch, gemeinschaftlichen Nationalismus, der den Sozialismus als Wirtschaftsform beinhaltet, ist also das Ordnungsprinzip auf das Allgemeinwohl abgestimmt. Deshalb muß in diesem Zusammenhang auch der Begriff der Freiheit anders formuliert werden, denn Freiheit kann nur soweit für den einzelnen existieren, wie sein Volk nicht dadurch Schaden nimmt.
Dies einmal bedacht und gelebt führt dazu, daß die Rechte des einzelnen in die Pflichten an der Gemeinschaft umgewandelt werden. Daraus ergibt sich aber auch, daß Freiheit nicht gleich die individualistischen Grenzbereiche umfaßt. Der Konservatismus führt hier also dazu, den liberalistischen, individualistischen Freiheitsbegriff, der mittlerweile universalistische Züge annimmt, zu widerlegen. Durch den Zusammenschluß jener, die den Freiheitsbegriff konservativ betrachten, kann so also eine Freiheitsbewegung der Freiheitswilligen entstehen, die dann den Freiheitskampf bis zur Subversion führen. Der Liberalismus und seine Wirtschaftsform Kapitalismus wird also durch eine Nationalisierung und Sozialisierung abgelöst, die eine neue Staatsordnung mit neuen Institutionen hervorbringt.
Am Ende bleibt festzustellen: Die Freiheit des einzelnen und die des gesamten Volkes ist in der BRD nur theoretisch vorhanden, zu ihrer praktische Umsetzung hat das System keinerlei Anlaß. Die Freiheit, die sie meinen, ist nicht die Freiheit, die wir wollen.
Christian Luckau



