“Vor Gericht” - BfJ Prozess naht

Veröffentlicht am 10. Januar 2008

Er ist bereits in aller Munde der Prozess gegen die angeblichen Führungsmitglieder des Bund freier Jugend. „Neonazi Prozess in Wels: Vorbild Hitlerjugend?“ so titelte die oberösterreichische Sonntagsrundschau am 6.01.2008. Von einem in Oberösterreich noch nie da gewesenen Neonazi Prozess wird darin berichtet, dass man 5 „Mitglieder des BfJ“ die versuchte Wiedergründung der Hitlerjugend vorwirft.

Vergangene Woche bekamen 5 Männer, 4 Oberösterreicher, 1 Wiener, eine 77 Seiten lange Anklageschrift wegen §3a des Verbotsgesetztes.

Ihnen allen wird vorgeworfen, dass sie mit dem Bund freier Jugend versuchten die HJ wieder zu gründen.

Manfred Holzinger von der Staatsanwaltschaft Wels äußert sich in der Sonntagsrundschau folgend: „ Hier geht es nicht um ein paar dumme Buben, die die Hand zum Hitlergruß erhoben haben, sondern um die Führungskräfte einer ganzen Organisation.“

Prozess Termin steht noch keiner fest, nur dürfte es nun ziemlich rasch gehen, da ja schließlich schon vor Wochen die in Österreich so „sehr geschätzten“ Antifaschisten Trübswasser, Eiter und Co. zu schreien begannen: was den nun endlich mit dem Prozess gegen den bösen BfJ ist.

Der mediale Druck der dadurch erzeugt wurde dürfte auch der Grund sein, dass man nun so schnell eine Anklageschrift zustande gebracht hat.

3 der Angeklagten befanden sich (wie allgemein bekannt sein dürfte) bereits 6 Monate in Haft.

Eine Anklage wegen §3a bedeutet ein Strafausmaß von 10 Jahren bis lebenslänglich.

In Österreich gab es erst 2 Verurteilungen wegen diesen Paragraphen, das war Gottfried Küssel und Jörg Schimanek, beide fassten eine Haftstrafe von über 10 Jahren aus.

Man kann wohl davon ausgehen dass daraus ein Schauprozess gemacht wird und man in den nächsten Wochen/ Monaten wieder einiges in den Systemmedien lesen, hören und sehen wird.

Es wird wieder einmal öfter bewiesen wie eingeschränkt die freie Meinungsäusserung in Österreich ist.

Doch die Angeklagten so wie das Umfeld, Familie und Freunde sind guter Dinge und gehen von einem Freispruch aus.

Tatsächlich dürfte es für das System bei weitem nicht so einfach sein, eine Verurteilung ähnlich wie bei den Küssel oder Schimanek Prozessen hinzu-bekommen, ist doch schon alleine die Behauptung der versuchten HJ Wiedergründung nicht einmal mit viel Fantasie glaubwürdig.

Alle 5 Aktivisten haben nie etwas anders getan, als ihre Meinung frei und gewaltlos zu verbreiten und haben sich immer an die Gesetze der Republik Österreich gehalten, doch die sind eben dehnbar und dienen wie in diesem Fall nur zur Ausschaltung politisch unliebsamer Personen.

Wir wünschen den Angeklagten, deren Freunden und Familien alles Gute, viel Kraft und werden natürlich weiter über die Ereignisse des Gesinnungsprozesses 2008 berichten.





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