Radio Freiheit - Sendung vom 07.09.2007

Veröffentlicht am 7. Dezember 2007



Justiz: Gnadenlos gegen Deutsche

Wurden in der verflossenen DDR Systemkritiker gerne wegen „Staatsfeindlicher Hetze“ verurteilt, gibt es für die Deutschen, die es noch sein wollen, in der aktuellen BRD den Tatbestand der „Volksverhetzung“. Mit diesem Gummi-Paragraphen kann im Grunde jeder zur Strecke gebracht werden, aber letztlich ist er gedacht für all jene, die gegen den Strom schwimmen. Und hier geht es nicht um irgendwelche Extremisten, sondern um die, die heute noch „dumm“ genug sind, sich für das eigene Volk einzusetzen.

Bei allem aufgesetzten liberalen Getue selbsternannter Gutmenschen wurde am 4 Dezember 2007 einmal mehr deutlich, wer in diesem Lande das Sagen hat, und wie unabhängig die Justiz wirklich ist. Was man zum Beispiel bei jugendlichen ausländischen Serienverbrechern, die Teile der Großstädte fest im Griff haben, nicht zustande bringt, nämlich sie aus dem Verkehr zu ziehen, das schafft man bei den Deutschen. Denn hier ist es gewollt, hier sollen, wenn irgendwie möglich, Exempel statuiert werden.

Rassistisch motivierte Angriffe von türkischen und arabischen Jugendlichen auf Deutsche, wie sie mittlerweile alltäglich sind, scheinen kaum relevant zu sein. Wenn aber die angeblich so freiheitlichen und pluralistischen Medien, bei denen Selbstdenkern möglicherweise nur sehr unfeine Dinge in den Sinn kommen, wieder einmal Hetze gegen das eigene Volk betreiben, werden simple Bierzeltschlägereien in ausländerfeindliche Pogrome umgelogen. Und zwar immer genau dann, wenn ausnahmsweise einmal auch ein gekräuseltes schwarzes Haar gekrümmt wurde.

Keine Frage, daß dann auch die Justiz dieses freiheitlichen Rechtsstaates nicht zurückstehen will. Wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung wurde 15 Wochen nach der Schlägerei zwischen Deutschen und Indern im sächsischen Mügeln vom Landgericht Oschatz ein 23-jähriger Deutscher zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, obwohl nachweislich die fremden Landnehmer den Streit begonnen hatten und dabei u.a. einen deutschen Dachdecker mit einer abgebrochenen Flasche lebensgefährlich am Hals und einen anderen (auch von hinten) in der Leistengegend verletzten. Doch das spielte alles keine Rolle.

Und obwohl selbst die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe forderte, sah der gewiß ehrenwerte Richter Klaus Denk, Direktor des Amtsgerichts Oschatz, dafür keinen Spielraum. Im Gegenteil, denn möglicherweise gehört Richter Denk zu jenen, die im System nicht nur gut funktionieren, sondern auch noch gerne so urteilen, wie sie urteilen. Jedenfalls war Medienberichten zu entnehmen, was sich Denk gedacht hatte: Nein, dies sei “kein politisches Urteil”. Aber eines, das zeigen soll, “daß man mit so etwas nicht davonkommen darf.” Für solche Handlungen dürfe es keine “Duldung und kein Verständnis geben”, sagte Denk in stark fränkischem Dialekt. “Das sind wir dem Zusammenleben in diesem Land schuldig.” Es habe die Gefahr eines Pogroms bestanden.

Keine Frage, daß es sich bei diesem Richter möglicherweise um jene Sorte Gutmensch handeln könnte, deren wahnhafte Ausländerliebe sich in vorauseilendem Gehorsam gerne dann manifestiert, wenn es gegen Deutsche geht, die es noch sein wollen. Oder die einfach nur das Pech hatten, mit Ausländern aneinander zu geraten.

Selbstverständlich wird in der realexistierenden BRD, die gerade auf dem besten Wege ist, ihr eingeborenes Staatsvolk loszuwerden, mit zweierlei Maß gemessen. Hier der edle und an sich gute Migrant, der nichts anderes will, als diese Gesellschaft zu bereichern. Auf der anderen Seite der brutale und engstirnige Deutsche, der sich den Segnungen der Multikultur einfach nicht öffnen will. So oder so ähnlich mögen sich die antideutschen Triebtäter die Wirklichkeit vorstellen.
Daß dem nicht so ist, weiß freilich jeder, der im wahren Leben steht, das keine „No-Go-Areas“ für Ausländer kennt, wohl aber mancherorts für Deutsche. Und angesichts dieser Tatsache ist es sicher angebracht, sich zu merken, wem man das zu verdanken hat.

Rechte Straftaten: Plansoll nicht erreicht

Genauso, wie die Justiz politisch richtig zu funktionieren hat, wenn es gegen die Deutschen, die es noch sein wollen, geht, so gilt dies erst recht für Polizei, Staatsschutz und Verfassungsschutz. Wohl nur noch wenige Unbedarfte können glauben, daß es bei der Verfolgung von Straftaten streng nach Recht und Gesetz geht. Dies vor allem auch deshalb, wenn leibhaftige Innenminister wie der unsägliche Holger Hövelmann (SPD) wieder einmal ihre Sicht der Dinge absondern. So äußerte dieser ehrenwerte Mann am 3. Dezember in der „taz“ ganz offen, „daß die Bekämpfung des rechten Randes ein Schwerpunkt unserer Arbeit“ sei – also der Schwerpunkt der Verfolgungsbehörden.

Und wie es sich für jede gute Propaganda gehört, ist es in diesem Zusammenhang natürlich sinnvoll, die politisch gewünschte „Sensibilisierung“ der Endglieder der Informationskette durch die völlig abseitige Aufblähung einer „rechten“ Gefahr zu erreichen. Aus dem „rechten Rand“, der - wenn Sprache einen Sinn hat - zur Zeit wohl eher ein nachgeordnetes Thema ist, wird mit den entsprechenden Schlagzeilen der verlogenen antideutschen Medien-Mafia das Problem schlechthin. Vor allem auch dann, wenn wieder einmal ein Anlauf unternommen werden soll, die NPD als letzte verbliebene Opposition zum herrschenden Regime zu verbieten.

Pech für den sauberen Herrn Hövelmann, daß es auch in Sachsen-Anhalt noch einige Beamte gibt, die es mit der Wahrheit etwas genauer nehmen. Während es dem Herrn Hövelmann vor allem um die Bekämpfung nationaler Bestrebungen geht, bei Statistiken also das Plansoll als gewünschtes Ergebnis gefälligst herauszukommen hat, wollte sich der nun abgesetzte Chef des Magdeburger Landskriminalamtes Hüttemann eher an die Tatsachen halten. Das hatte zur Folge, daß im ersten Halbjahr 2007 der rechtsextreme Popanz in Sachsen-Anhalt entgegen aller Propaganda nicht etwa wachsen wollte, sondern sich die „rechtsextremistischen Straftaten“ im Vergleich zum Vorjahr halbierten, weil die Zählweise ohne Wissen des SPD-Innenministers an die Wirklichkeit angepaßt wurde.

Laut Hövelmann hatte LKA-Chef Frank Hüttemann alle Staatsschutzbeamten angewiesen, vermeintlich „rechte“ Straftaten, bei denen kein Täter bekannt sei, als “Straftat ohne explizite politische Motivation” einzuordnen. Das Landeskriminalamt hatte wohl nicht zu Unrecht die neue Zählweise damit begründet, daß zum Beispiel Hakenkreuzschmierereien auch von Kindern stammen könnten.

Wenn man in diesem Zusammenhang dann noch bedenkt, daß die allermeisten tatsächlichen Vergehen des sogenannten rechten Spektrums eher harmlose Propagandadelikte sind, wird deutlich, daß hier ein Phantom gejagt wird.

Klar aber daß nicht sein kann, was nicht sein darf, und so erklärte Holger Hövelmann im Gespräch mit der „taz“ vom 3 Dezember 2007: „Ich habe sofort angeordnet, zur alten Zählweise zurückzukehren.“ Denn schließlich müssen die Zahlen zur antinationalen Propaganda passen. Hövelmann meinte weiter: „Was ich dem LKA unter Leitung von Herrn Hüttemann zur Last lege, ist zweierlei: Erstens hätte erkannt werden müssen, in welcher politischen Brisanz wir uns bewegen, wenn wir gerade bei etwas so Heiklem wie der politisch motivierten Kriminalität Veränderungen vornehmen. Zweitens kann ich ja wohl erwarten, daß man sich vor der Änderung mit mir in Verbindung setzt. Das hat nicht stattgefunden.“

Wie es scheint, nimmt man den SPD-Innenminister selbst in den eigenen Reihen nicht wirklich ernst. Das läßt hoffen, denn es zeigt sich, daß sich das Regime nicht einmal mehr auf den eigenen Apparat hundertprozentig verlassen kann.

Innenminister für neues Sonderrecht gegen nationale Deutsche

Zynisch betrachtet, ist es sicherlich erheiternd, daß die etablierten Nichtskönner nicht einmal in der Lage sind, eine 7000-Mann-Partei wie die NPD zu verbieten. Obwohl es dazu am Willen der Linken gewiß nicht mangelt. Und auch die bürgerlichen Laumänner hätten mit einem neuen Verbotsantrag sicher kaum Probleme, gäbe es da nicht das Restrisiko eines erneuten Scheiterns, womit dann der NPD erzwungenermaßen Absolution erteilt werden müßte. Kaum jemand innerhalb der CDU/CSU möchte sich wohl noch einmal durch die verbürgerlichten Neo-Stalinisten des Koalitionspartners in eine Sackgasse manövrieren lassen.

Unabhängig einmal davon, daß Verbote von mißliebigen Parteien, die zur Zeit nicht einmal ansatzweise mehrheitsfähig oder sonstwie gefährlich wären, den Pseudodemokraten nicht unbedingt gut zu Gesichte stünden, würde es doch einmal mehr zeigen, daß man den Argumenten der nationalen Opposition in keiner Weise gewachsen ist. Unterhalb der Schwelle eines neuen Verbotsantrages beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist man aber gewiß zu jeder anderen Schweinerei bereit.

Wie erinnern uns: Weil gerade die NPD auf die Spendenbereitschaft ihrer Anhänger angewiesen ist und das Sammeln von Spenden für eine legale Partei nicht verboten ist, hatte schon vor einiger Zeit Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD) in der „Süddeutschen Zeitung“ gemeint: „Wir müssen die Geldgeber der NPD und der ihnen nahestehenden Vereine öffentlich brandmarken.“ Alleine dieser Gedanke des „Brandmarkens“ spricht natürlich Bände über das Demokratieverständnis heutiger Berufs-Sozis, mehr noch aber zeigt es, daß ein leibhaftiger Innenminister das eigene Grundgesetz offenbar nicht verstanden hat, oder aber daß hier möglicherweise Haß auf nationale Deutsche und andere Wahnvorstellungen Triebfeder etablierter Politik sein könnten. Irgendwie kann man sich bei den Vorstellungen, die der Herr Stegner ganz unverblümt öffentlich äußert, gut vorstellen, daß solche Typen gerne noch ganz anders mit nationalen Deutschen umgehen würden, wenn sie nur könnten.

Gleichwie wurde auf der Innenministerkonferenz am 6. Dezember 2007 beschlossen, NPD-nahen Vereinen und Stiftungen den Geldhahn zuzudrehen. Welche gesetzlichen Maßnahmen die etablierten Übeltäter dafür ergreifen werden, ist allerdings noch unklar. Zunächst sollen die staatlichen Mittel für „extremistische“ Stiftungen gestrichen werden. “Wir sind einer Regelung näher gekommen, daß Vereine und Stiftungen mit verfassungsfeindlichen Zielen nicht öffentlich gefördert werden”, sagte nun der Herr Stegner. Über die genauen Maßnahmen würde noch weiter beraten. Dabei soll es darum gehen, ob den staatlichen Zuschüssen über das Vereins-, Stiftungs- oder Steuerrecht ein Riegel vorgeschoben werden kann.

Aber auch dieses Ansinnen ist eher belustigend, denn eine Drohung. Auf jeden Fall dokumentiert es den geistigen Horizont etablierter Spitzenpolitiker, denn jeder weiß, daß es derzeit weder NPD-Stiftungen gibt, über die Gelder an die Partei flössen, noch gibt es Vereine, die die NPD-Volksaufklärung mit Geld unterstützen könnten.
Das müßten die BRD-Innenminister auf jeden Fall wissen. Wenn es sich beim Vorstoß der feinen Gesellschaft aber um eine Propagandamaßnahme zur Beruhigung der eigenen Klientel handeln sollte, dann bleibt hiervon kaum etwas mehr übrig als ein medialer Furz.

Zusammenfassend kann also festgestellt werden: Zweifellos ist beim herrschenden Regime der Wille vorhanden, unterhalb der Schwelle eines neuerlichen Verbotsverfahrens, dessen Ausgang mehr als ungewiß ist, mit Sonderrecht und Sonderregelungen gegen die letzte deutsche Oppositionspartei vorzugehen, um ihr die finanziellen Mittel für die politische Arbeit zu entziehen. Mit dem Beschluß der Innenministerkonferenz geht dies nicht einmal ansatzweise, da es keine NPD-Stiftungen und NPD-nahe Vereine gibt, die die Parteiarbeit finanziell unterstützen. Um der NPD wirklich einen erheblichen Teil ihrer Mittel (40 Prozent) zu entziehen, müßte der Partei die staatliche Parteienfinanzierung versagt werden. Solange die NPD aber nicht verboten ist, hat sie einen Anspruch darauf, wie jede andere Partei behandelt zu werden, dies hat das Bundesverfassungsgericht übrigens schon einmal eindeutig entschieden.

Und je erfolgreicher die NPD bei Wahlen ist, je mehr Mitglieder ihr beitreten, umso höher fällt auch die Parteienfinanzierung aus. Wer also den Antidemokraten der etablierten Blockparteien seelische und politische Pein bereiten möchte, weiß natürlich, was er zu tun hat.


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