pro Köln raus aus dem Rathaus?

Veröffentlicht am 14. November 2007

Der Oberbürgermeister der Stadt Köln, Fritz Schramma, behandelt prinzipiell alle Ratsfraktionen gleich, nur eine bestimmte Fraktion ist gegenüber den anderen privilegiert, allerdings mit negativem Vorzeichen: die Fraktion pro Köln. So kann die Fraktion pro Köln ihre wöchentliche „Große Fraktionssitzung“ mit allen Ratsmitgliedern, Bezirksvertretern sowie sachkundigen Bürgern und Interessenten nur auf eigene Kosten in Privaträumen durchführen. Die Fraktionsräume sind dafür nicht groß genug. Die FDP-Fraktion dagegen belegt einmal wöchentlich mit ihrer „Großen Fraktionssitzung“ einen Raum im Rathaus, den OB Schramma dafür selbstverständlich zur Verfügung stellt.

Nun begehrt pro Köln Gleichbehandlung mit der FDP. Zum 31. Oktober 2007 wollte die Ratsfraktion der Bürgerbewegung erstmals im Rathaus tagen und beantragte beim Oberbürgermeister die Zuweisung eines geeigneten Raumes. Der aber ließ den Termin ohne Reaktion verstreichen. Zum 7. November 2007 wiederholte sich das Spiel, gerade zu diesem Zeitpunkt sei leider kein geeigneter Raum frei, hieß es. Im Büro des Oberbürgermeisters spielt man offenbar auf Zeit und will pro Köln so lange aus dem Rathaus heraushalten, wie es irgendwie nur geht.

Der Vorsitzende der Bürgerbewegung pro Köln, Rechtsanwalt Markus Beisicht, hat deshalb Schramma abgemahnt und gerichtliche Schritte angekündigt, falls der Fraktion pro Köln weiterhin die Möglichkeit vorenthalten wird, ihre „Große Fraktionssitzung“ im Rathaus durchzuführen. In seinem Brief an Oberbürgermeister Fritz Schramma führt Markus Beisicht aus:

Dem Unterzeichner drängt sich vielmehr der Eindruck auf, daß Sie das Problem aussitzen wollen und daß Sie der pro Köln-Fraktion rechtsmißbräuchlich die Abhaltung von Fraktionssitzungen im Rathaus nicht genehmigen wollen. Ihr bislang gezeigtes Verhalten dürfte eklatant gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Andere Fraktionen tagen unstreitig regelmäßig im Rathaus. So findet jeden Mittwoch bei der mit pro Köln sicherlich vergleichbaren FDP-Ratsfraktion eine sogenannte große Fraktionssitzung im Rathaus statt. Diese große Fraktionssitzung ist ein Koordinierungstreffen aller kommunalen FDP-Mandatsträger sowie interessierter Parteimitglieder in Köln. Regelmäßiger Termin, jeweils Mittwoch, Spanischer Bau, Raum A 119. Diese FDP-Veranstaltung ist sogar parteiöffentlich. Daneben finden sogar Arbeitskreissitzungen der FDP-Fraktion z. B. des Fraktionsarbeitskreises Sport regelmäßig im Rathaus statt. Zu diesem Arbeitskreis können sich FDP-Mitglieder bei der FDP-Fraktionsgeschäftsstelle anmelden und die entsprechenden parteiöffentlichen Fraktionsarbeitskreissitzungen besuchen.

Der pro Köln-Fraktion soll offenbar aus welchen Gründen auch immer die Nutzung einer geeigneten Räumlichkeit im Rathaus für Fraktionssitzungen verweigert werden. Während andere ihnen offenbar politisch genehmere Fraktionen sogar ausgiebig parteiöffentliche Sitzungen im Rathaus veranstalten dürfen. Ihre bizarre Argumentation, daß die räumlichen Kapazitäten im Rathaus angeblich eine Fraktionssitzung der pro Köln-Fraktion nicht zulassen, kann keineswegs überzeugen. Sie haben bislang keineswegs ausreichend nachgewiesen, daß alle für eine Fraktionssitzung in Frage kommenden Räumlichkeiten besetzt wären. Selbst wenn dies am 07.11.07 einmal der Fall gewesen wäre, kann dies sicherlich nicht bedeuten, daß Sie der Fraktion pro Köln zukünftig die Raumnutzung im Rathaus grundsätzlich verweigern können. Die pro Köln-Fraktion kann derzeit ihre großen Fraktionssitzungen am Mittwochabend nicht mehr angemessen durchführen.

Sie wartet nunmehr mehr als 2 Wochen auf die Zuweisung einer geeigneten Räumlichkeit durch Sie. Sie hielten es bislang noch nicht einmal für nötig, auf das grundsätzliche Begehren unserer Mandantschaft zu reagieren. Die Geduld unserer Mandantschaft ist nunmehr verständlicher Weise endgültig erschöpft.

Der Unterzeichner ist schon jetzt beauftragt worden, die Angelegenheit verwaltungsgerichtlich klären zu lassen. Ein entsprechender Eilantrag bzw. eine Hauptsacheklage ist bereits in Vorbereitung. Hierbei wird das Verwaltungsgericht sicherlich auch die grundsätzliche Vergabepraxis von Räumlichkeiten an diverse Ratsfraktionen rechtlich zu überprüfen haben. Die pro Köln-Fraktion würde einen solchen Rechtsstreit gerne vermeiden. Die Rechtslage ist eindeutig und offenkundig. Schon aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz sind Sie verpflichtet auch der pro Köln-Ratsfraktion Räumlichkeiten im Rathaus für die Abhaltung von Fraktionssitzungen grundsätzlich zur Verfügung zu stellen.

Zur Stunde liegt auf dieses Anwaltsschreiben hin aus dem Rathaus noch keine Antwort vor. Pro Köln besteht selbstverständlich darauf, gegenüber den anderen Fraktionen gleichbehandelt zu werden. Wir werden uns von Fritz Schramma nicht als Fraktion zweiter Klasse behandeln lassen! Weitere Informationen über unsere Auseinandersetzung mit Schramma werden zeitnah auf unserer Internetseite veröffentlicht!





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