Holocaust: Spaniens Rückkehr zur freien Meinungsäusserung

Veröffentlicht am 13. November 2007

Spaniens Verfassungsgericht (El Tribunal Constitucional) in Madrid erklärte am vergangenen 8. November, dass der Artikel 607.2 des Spanischen Strafgesetzbuches (Holocaust-Leugnungsgesetz) nicht mit dem Grundrecht zur freien Meinungsäusserung vereinbar sei. Dieser Maulkorbartikel wurde 1996, im selben Jahr als auch das Schweizer Antirassismusgesetzt Art.261bis eingeführt wurde, dem Spanischen Volk vorgesetzt. Grund zum Entscheid der 12 höchsten Spanischen Richter war der Fall von Pedro Varela, einem Spanischen Revisionisten, welcher 1998 wegen „Leugnung des Holocaust“ zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde.

Der Verfassungsgerichtshof ging damit auf die Berufung des damaligen Angeklagten Varela ein und wies das Argument zurück, dass das Bestreiten des Holocausts die Juden in ihrer Menschenwürde verletzen und ihre Existenz bedrohen würde. Die Richter argumentierten, dass durch freie Meinungsäußerung nahezu immer jemanden bzw. eine Gruppe verletzt würde, das mache ja gerade die freie Meinungsäußerung aus. Man könne das fundamentale Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung nicht von Befindlichkeiten einzelner oder bestimmter Gruppen abhängig machen, so die Richter.

Die PNOS begrüsst Spaniens Schritt zur Wiederherstellung der freien Meinungsäusserung. Die Nationale ist optimistisch, dass die jüngsten Entwicklungen auch in den anderen europäischen Ländern, welchen ihrem Volk den Maulkorbartikel auferlegt haben, die Überprüfung seiner Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz bewirkt. Des weiteren sind wir der festen Überzeugung, dass nicht nur Spanien, sondern auch die Schweiz über Richter verfügt, welche sich der Gerechtigkeit verpflichtet fühlen.

Die PNOS fordert auch für die Schweiz:
Widerherstellung des Rechts auf freie Meinungsäusserung
Abschaffen des Maulkorbgesetzes Art 261bis





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