Erfolg des NB-Stadtrats Werner Klawun gegen SPD-MdL Karl Nolle vor dem Landgericht

Veröffentlicht am 9. November 2007

Die Klage des sächsischen Landtagsabgeordneten Nolle (SPD) auf Unterlassung von politischen Meinungsäußerungen gegen den Dresdner Stadtrat Werner Klawun, der sich 2006 der Gruppe der Stadträte des Nationalen Bündnisses angeschloß, hatte vor dem Landgericht Dresden keinen Erfolg. Der Kläger zog im Laufe der Gerichtsverhandlungen die wesentlichen Teile seiner Klage zurück und strebte einen Vergleich an, wobei er die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner aufdrücken wollte.

In einer über die Presse und per Email geführten Auseinandersetzung stellte der schwergewichtige Landtagsabgeordnete an den Stadtrat u. a. das Ansinnen, „er möge doch Führers Geburtstag nicht vergessen“. Klawun verwahrte sich dagegen und forderte seinerseits den Druckereiunternehmer zur Unterlassung solcher Unterstellungen auf. Daraufhin reichte Nolle die Klage beim Landgericht ein, wohl darauf spekulierend, daß der Stadtrat als Altersrentner, Vater dreier kleiner Kinder (1, 6 und 8 Jahre) und Ehemann einer 29 Jahre jungen Frau, die sich in einer Berufsausbildung befindet, nicht die Kosten für die anwaltliche Prozeßvertretung aufbringen könnte. Das Landgericht gewährte jedoch Prozeßkostenhilfe und erließ auch dem Stadtrat die sonst erforderlichen Ratenzahlungen. Klawun erklärte sich bereit, keine Emails mehr an Nolle zu schicken, was dann auch von der Gegenseite eingehalten werden muß.

Dresden, 7.11.2007

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