Überwachungsstaat Bundesrepublik: Der Zoll hört mit

Veröffentlicht am 8. Oktober 2007

Berlin: Seit Monaten erhitzt sich die Debatte um Online-Durchsuchungen auf deutschen Festplatten durch das Bundeskriminalamt – zur „Terrorabwehr“. Ginge es nur nach Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, so dürften sich Geheimdienste und Polizei längst ganz legal durch deutsche Festplatten schmökern. Allerdings stört das lästige Grundgesetz, weshalb man sich gegebenenfalls dazu bemüßigt sieht, die „Verfassung“ einfach entsprechend abzuändern.

Alles vertane Mühe, denn schon längst wird Spionagesoftware eingesetzt – von der Zollfahndung! Dies teilte die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Gisela Piltz mit. Im Bereich des Zollfahndungsdiensts, zu dem unter anderem das Zollkriminalamt in Köln-Dellbrück gehört, „laufen derzeit erstmalig zwei Maßnahmen einer Quellen-TKÜ“, so die Regierungsauskunft.

Quellen-TKÜ, das bedeutet: wenn die Telekommunikations-Überwachung (TKÜ) nicht beim Betreiber des Telefonnetzes, sondern direkt auf einem der beteiligten Computer stattfindet. Dabei wird die gleiche Software wie beim heimlichen Ausspähen von Computer-Festplatten benutzt. Die Quellen-TKÜ setzt an, bevor die Daten verschlüsselt werden, zum Beispiel am Mikrofon des Computers oder bei der Tasteneingabe.

Na also, wozu dann eigentlich noch Online-Durchsuchung und verfassungsrechtliche Prüfung? Bundesinnenminister Schäuble hält die Quellen-TKÜ, was Wunder, für zulässig. Justizministerin Zypries (SPD) prüft seit Monaten, ob sie das auch so sieht.

Auf „rechtlich nicht gedecktem Terrain“ bezeichnen die FDP-Bundstagsabgeordnete Piltz und Petra Pau von der Linksfraktion die Aktionen des Zollamtes. Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD: „Aus meiner Sicht braucht man dafür eine eigene Rechtsgrundlage.“ Nun, die zu schaffen dürfte sicher nicht das Problem sein. Beruhigend immerhin: das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei haben nach Angaben der Regierung bisher noch keine Quellen-TKÜ durchgeführt. Ob Geheimdienste wie der Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst bereits Internet-Telefonate mit Quellen-TKÜ abhören, ließ die Bundesregierung hingegen offen.

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