Rechtliche Schritte gegen DVU-Kundgebung in Hamburg - Solidarität mit Eva Herman?

Veröffentlicht am 3. Oktober 2007

Hamburg. Für den 13. Oktober plant die DVU bekanntermaßen eine Kundgebung für die Buchautorin und ehemalige Fernsehmoderatorin Eva Herman. Herman war nach ihrer Buchvorstellung „Das Prinzip Arche Noah“ vom NDR gekündigt worden, weil sie die NS-Familienpolitik als „gut“ bezeichnet hat.

„Redefreiheit für Eva Herman“ fordert indes die Deutsche Volksunion, verstärkt durch eine geplante Kundgebung in Hamburg. Dieser Aktion scheint nun jedoch ein langer juristischer Hürdenlauf entgegen zu stehen, und zwar in doppelter Hinsicht. Der geplante Rathausmarkt ist für Demonstrationen gesperrt, wenn eine Bürgerschaftssitzung im Hamburger Rathaus stattfindet. Und ausgerechnet am 13. Oktober tagt dort die Hamburger Bürgerschaftsfraktion der Bündnisgrünen. Die DVU hat dagegen rechtliche Schritte eingelegt. Doch damit nicht genug. Auch Eva Herman, für die man seitens der DVU auf die Straße gehen möchte, wehrt sich mit juristischen Schritten gegen die geplante Kundgebung. Hermans Anwalt Frank Eickmeier hat der Partei eine Unterlassungserklärung zugeschickt, jetzt geht die Klage vor Gericht:

Hier geht es darum, wie weit eine Partei Dritte für ihre Ziele vereinnahmen darf.

Das Verhalten Hermans offenbart eigentlich nur, wie standhaft dieselbe eigentlich ihre getätigten Auffassungen ernsthaft vertritt. „Prinzip-Provokation“ trifft es wohl am ehesten, als sie während ihrer Buchvorstellung, die NS-Familienpolitik begrüßte. Mit Erfolg, denn ihr neuestes Buch war tatsächlich Anlass für zahlreiche Debatten. Allerdings mit dem faden Beigeschmack, künftig nicht mehr für den NDR arbeiten zu dürfen. Herman selbst hat bislang nur den Gang nach Canossa gewählt, von Standhaftigkeit keine Spur. Solidaritätsbekundungen dürften daher vollkommen überflüssig sein. Ebenso die Forderung nach Meinungsfreiheit. Denn sie hat ihre Meinung in den letzten Wochen zugenüge kund getan. „Es tut mir leid“, wenige Tage nach der Buchvorstellung und eine Unterlassungsforderung und rechtliche Schritte gegen die DVU. Wie viel Meinungsfreiheit möchte man der Herman eigentlich noch abverlangen?





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