Schäuble nun vollkommen durchgeknallt? Handyverbot, Vorbeugehaft und gezieltes Erschießen!
Veröffentlicht am 8. Juli 2007
Berlin: Der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erwägt weitere Gesetzespakete gegen Terroristen. Das ist keineswegs etwas neues, so ist die Online-Durchsuchung und die Schaffung der Bundeswehr als Ersatz-Polizei seit Wochen nicht nur ein viel diskutiertes Thema, sondern scheint angesichts der rein zufällig vereitelten Spengstoffanschläge in Großbritannien in greifbare Nähe zu rücken.
Schäubles neueste Vorstellungen auf dem Weg zum Überwachungsstaat stellen allerdings alle bislang da gewesenen Forderungen regelrecht in den Schatten. So erwägt Schäuble für „Terroristen“ und „Extremisten“ ein Handy- und Internetverbot, ferner allerdings auch die Schaffung neuer Paragraphen im Strafgesetzbuch, die es dem Staat erlauben sollen, Sympathisanten “extremistischer” Organisationen oder potentiell Verdächtige bereits ohne jedweden Anlass zu internieren. Früher hat man das Schutzhaft in Konzentrationslagern genannt.
Bislang hat es einen verpatzten Sprengstoffanschlag im vergangenen Jahr auf deutschen Boden gegeben. Inwieweit dieser möglicherweise fingiert oder tatsächlich von Mitgliedern des so genannten Terrornetzwerkes Al Quaida beabsichtigt gewesen ist, kann bislang nicht wirklich eingeschätzt werden. Eine weitere Bedrohung hat es ansonsten bislang nicht gegeben, auch wenn der inländische Geheimdienst fast monatlich neue Terrorwarnungen präsentiert. Nur kennen wir diese Warnungen auch aus anderen Zusammenhängen, zum Beispiel im Hinblick auf die angebliche Militanz nationaler Gruppen, so dass es uns schwer fällt solche Terror-Warnungen wirklich ernst zu nehmen.
Doch nicht nur Vorbeugehaft oder Kommunikationsverbot hat der Innenminister in petto, sondern bricht stattdessen ein Tabu, von dem man sich bislang in Deutschland aufgrund der belasteten Historie tunlichst distanziert hat. So könnte es sich der Bundesinnenminister durchaus vorstellen, auch „gezielte Tötungen“ verfassungsrechtlich zu verankern. „Würde etwa Osama Bin Laden aufgespürt und stünde eine derartige Entscheidung an, wären die Rechtsfragen in Deutschland “völlig ungeklärt”…”Wir sollten versuchen, solche Fragen möglichst präzise verfassungsrechtlich zu klären und Rechtsgrundlagen schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten.”, erklärte Schäuble gegenüber dem Spiegel.
Angesichts solcher Tiraden sollte es eigentlich einmal an der Zeit sein, ein Verbotsverfahren gegen die CDU ins Leben zu rufen. Stehen solche Äußerungen doch eigentlich kaum in Relation zu dem, was andernfalls der NPD als Verfassungsfeindlichkeit vorgeworfen wird. Reicht es aber offensichtlich aus, solche Forderungen dadurch einer gewissen Legitimität zu unterziehen, indem man einerseits das Zauberwort „Terrorismus“ anführt und anderseits hinzufügt, dass man die „verfassungsrechtlichen Vorraussetzungen“ dafür schaffen müsse. Also wenn die NPD zum Beispiel den Wunsch äußern sollte, die Bundesrepublik abschaffen zu wollen, bedarf es lediglich dem Hinzuziehen der verfassungsrechtlichen Vorraussetzungen um dem Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit zu entgehen?
Ganz offensichtlich ist der Bundesinnenminister zwischenzeitlich Opfer seiner eigenen Kriegspropaganda gegen den Terrorismus geworden. Statt ständig schärfere Gesetze zu fordern und einführen zu wollen, sollte es vielleicht mal an der Zeit sein, den ministeriell besetzten Rollstuhl schleunigst in die nächste Heilanstalt zu schieben.



