Sachsen-Anhalt plant Gesinnungsstrafrecht
Veröffentlicht am 4. Juli 2007
Wenn es darum geht, die wirklichen Probleme des Landes anzugehen, haben die etablierten Übeltäter bekanntlich wenig Eile und noch weniger Ideen. Und wenn einmal Beschlüsse gefaßt werden, dann geht es in der Regel den Deutschen an den Kragen. Etwas anders sieht die Sache aus, wenn es darum geht, der volkstreuen nationalen Opposition und damit dem Widerstand gegen Globalisierung, Massenarbeitslosigkeit, Verausländerung usw. das Leben so schwer wie nur irgend möglich zu machen.
Kurznachrichten von Radio Freiheit (1. Juli 2007)
So wurden in der letzten Zeit in der BRD jährlich etwa 16.000 Verfahren wegen Meinungsdelikten angestrengt, die allermeisten davon gegen vermeintliche Rechtsextreme, denn nur sie können den Straftatbestand des Paragraphen 130, also Volksverhetzung – in der ehemaligen DDR war das die „staatsfeindliche Hetze - verwirklichen. In diesem Lande wird jeder, der ohne Wenn und Aber zu Deutschland steht, zum Gedankenverbrecher erklärt. Auch das Demonstrationsrechtrecht soll nach einer Initiative des Freistaates Sachsen für nationale Deutsche so stark eingeschränkt werden, daß Kundgebungen an praktisch allen öffentlichkeitswirksam relevanten Plätzen unmöglich würden.
Das alles reicht dem Regime freilich immer noch nicht. So hatte sich der sachsen-anhaltinische Landtag am 14. Juni 2007 auf Initiative der CDU mit den Stimmen von CDU und SPD für eine härtere Bestrafung extremistischer Straftäter ausgesprochen. Die Regierung wurde beauftragt, dazu eine Initiative im Bundesrat zu starten.
Geplant ist, das Strafgesetzbuch um einen Straftatbestand für Körperverletzungsdelikte aus politisch motivierten Gründen zu ergänzen. Dabei sollen im Paragraph 46 des Strafgesetzbuches politische oder rassistische Beweggründe festgeschrieben werden, die bei einer Gewalttat als strafverschärfend zu berücksichtigen sind. Mit dieser Änderung soll erreicht werden, daß Gerichte nach Körperverletzungsdelikten vermeintlicher „Rechtsextremisten“ sofort Gefängnis- statt Bewährungsstrafen verhängen müssen.
Nun ist man natürlich einiges von den etablierten Nichtskönnern gewöhnt, aber dennoch immer noch fassungslos über die Dreistigkeit, mit der sie den Rechtsstaat Stück für Stück demontieren. Auch im aktuellen Fall müssen einige ganz wenige Gewalttaten von Personen mit kurzen Haaren herhalten, um mit ganzer Kraft von Justiz und Polizei gegen die vorzugehen, die sich heute allein für den Erhalt von Volk und Nation einsetzen.
Als ob es in einer wirklichen Demokratie nicht völlig normal wäre, daß es neben all den anderen politischen Strömungen auch nationale und „rechte“ gibt, wird alles, was den hiesigen etablierten Blockparteien im Wege steht, als „rechtsextremistisch“ bzw. „neonationalsozialistisch“ abgestempelt und nach Kräften kriminalisiert.
Jeder, der sich die Polizeilichen Kriminalstatistiken einmal vor Augen führt, weiß, daß die Gewalttaten vermeintlicher „Rechtsextremisten“ an der Gesamtzahl aller Gewaltdelikte kaum meßbar sind. Ganz anders sieht es da mit den Gewalttaten „autonomer“ Linksfaschisten zum Beispiel in Berlin aus, die während einer einzigen Straßenschlacht in Kreuzberg so viele Straftaten begehen wie vermeintliche „Rechtsextremisten“ in einem ganzen Jahr nicht. Und auch die unzähligen Gewalttaten von Ausländern gegen Deutsche, bei denen in sehr vielen Fällen durchaus ein rassistisches Motiv unterstellt werden kann, scheinen für die Etablierten kaum der Rede wert zu sein. Aber wehe, ein Deutscher setzt aus welchen Gründen auch immer Gewalt ein - und sei es aus Notwehr, was ja auch vorkommen soll - dann wird der ganze Staatsapparat in Bewegung gesetzt. Wir kennen viele solche Fälle, bei denen am Ende nach dem unvermeidlichen Betroffenheitsrummel der veröffentlichten Meinung nur heiße Luft herauskommt.
Auch dem Ministerpräsidenten Wolfgang Böhmer (CDU) wird dies alles möglicherweise als unverhältnismäßig vorgekommen sein, wie mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.
Böhmer hatte am 24. Juni 2007 härtere Strafen für politische Straftäter als “Gesinnungsjustiz” abgelehnt. “Die Tatsache, daß ein politischer Hintergrund besteht, ist nicht besonders gut geeignet für einen solchen Schritt, weil dann sofort Gesinnungsjustiz unterstellt wird”, sagte Böhmer. Die politische Motivation sei “keine überzeugende Formulierung für einen Rechtsstaat”. Auch könne das Strafmaß schon jetzt von einer Bewertung der Tatumstände abhängig gemacht werden. Nachdem diese durchaus richtigen Äußerungen des Ministerpräsidenten für Aufregung in seiner CDU-SPD-Koalition sorgten, ruderte Böhmer schon wenig später zurück. Laut „MDR Info“ relativierte er am 25. Juni 2007 seine Aussagen und sagte, daß er nicht generell gegen ein verschärftes Strafrecht für politisch motivierte Gewalttäter sei.
Egal, was nun bei der Initiative für ein Gesinnungsstrafrecht letztlich herauskommt, so wird hier vor allem die Schwäche und Hilflosigkeit des Regimes deutlich. Als ob man Gedanken und Weltanschauungen verbieten und wegsperren könnte. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit und des Demonstrationsrechts für Deutsche wie auch die Einführung eines Gesinnungsstrafrechts sind gewiß lästig, aber gegen die besseren Argumente und revolutionären Elan werden sie letztlich nichts ausrichten können.





