Dortmund: Rechtsstand bzgl. der Demonstration vom 28. Januar

Veröffentlicht am 24. Juli 2006

Es mag verwundern, aber ganze sechs Monate nachdem die Demonstration mit ca. 300 Teilnehmern stattfand, können und müssen wir erneut über den aktuellen Rechtsstand zur Demonstration in Dortmund berichten. Am 01. Oktober 2005 meldete ein freier Nationalist aus Dortmund für den 28. Januar 2006 eine Demonstration gegen staatliche Repressionen und den Paragraphen 130 StGB an. Wie für Dortmund üblich, wurde die Demonstration von der zuständigen Behörte erlaubt und es uns fanden zwei Kooperationsgespräche zwischen den Veranstaltern und der Polizei statt. Bereits auf dem ersten Kooperationsgespräch sprach die Polizei die Veranstalter auf die zeitliche Nähe zum so genannten Holocaustgedenktag (27. Januar) und zum Jahrestag der Machtergreifung der NSDAP (30. Januar) an, was jedoch kein Problem darstellte, da die Demonstration nicht bewusst auf dieses Datum gelegt wurde, sondern eine Übereinkunft mit Veranstaltern aus 3 anderen Städten war, an denen am selben Tag ebenfalls Demonstrationen zu diesem Thema stattfinden sollten. Nachdem die wichtigsten Dinge bzgl. der Demonstration besprochen wurden, versicherte der Gesprächspartner der Dortmunder Polizei, dass die Demonstration wie abgesprochen stattfinden könnte, worauf er uns sein Wort gab (was wir als Veranstalter zu diesem Zeitpunkt auch ernst nahmen). Es wurde sich lediglich darauf geeinigt, noch ein zweites Kooperationsgespräch abzuhalten, da sich das Ordnungsamt bzgl. der Strecke noch einmal rückversichern wollte, damit am Tag der Veranstaltung auch keine Baustelle oder ähnliches im Weg ist.

Das zweite Kooperationsgespräch fand wie besprochen statt und die Route auf die wir uns auf dem ersten Kooperationsgespräch einigten, wurde genehmigt. Wir rechneten als Veranstalter eigentlich nicht mehr damit, dass sich nun noch etwas ändert, aber wir wurden enttäuscht.

Ganze 4 Tage vor der Demonstration bekamen wir einen Anruf, in dem uns das Verbot unserer Veranstaltung mitgeteilt wurde. Begründet wurde das Verbot mit der zeitlichen Nähe zum Holocaustgedenktag und zum Jahrestag der Machtübernahme der NSDAP. Außerdem wurde behauptet, dass die Forderung nach Abschaffung des �130 StGB bereits eine Straftat nach genau diesem sei, da seit der Verschärfen auch das billigen einer Äußerung die unter diesen Paragraphen fällt eine Straftat darstellt. Sehr kompliziert. Die Demonstration wurde also verboten und der Anmelder der Demonstration wurde wegen Volksverhetzung angezeigt, obwohl man ihm einige Tage zuvor noch offiziell genehmigte, diese Veranstaltung in Dortmund abzuhalten. Es zeigte sich also 4 Tage vor dem Tag an dem die Veranstaltung eigentlich stattfinden sollte, dass das Motto genau richtig war, denn der Staat hatte nichts Besseres zutun als den Anmelder mit den Repressionen zu überziehen, die er mit der Versammlung kritisieren wollte!

Für uns begann daraufhin der Rechtsweg.

So wurde sofort ein Antrag an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht, der das Verbot aufheben sollte. Trotz der offensichtlichen Willkür der Dortmunder Polizei bestätigte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (VG) am 26.01.2006 das Verbot und lehnte unseren Antrag ab. Also gingen wir in die nächste Instanz und kontaktierten das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, welches für seine anti-rechts Urteile bekannt ist. Wieder forderten wir die Aufhebung des Verbots und obwohl am 27. Januar bereits das Verbot der Demonstration in Lüneburg (eine der Veranstaltungen mit demselben Thema) vom Bundesverfassungsgericht (BVG) aufgehoben wurde, welches genau wie bei uns begründet wurde, hob das Oberverwaltungsgericht Münster das Verbot nicht auf und bestätigte es mit Urteil vom 27. Januar. Wir waren also gezwungen, das Bundesverfassungsgericht zu kontaktieren, da das Verbot der Polizei Dortmund, sowie die Urteile des VG bzw. OVG. ganz eindeutig Rechtswidrig waren und uns in unseren Grundrechten einschränkten. Da wir mit dem Urteil des OVG bereits gerechnet hatten, informierten wir das Bundesverfassungsgericht bereits am 26. Januar darüber, dass wir kurzfristig noch gegen das eventuelle Verbot angehen werden, weshalb das Bundesverfassungsgericht bereits auf unseren Antrag auf Außervollzugsetzung des Verbots gewartet hat. Noch am selben Abend entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Verbot aufgehoben wurde und die Demonstration stattfinden kann. Noch bevor uns das BVG darüber informieren konnte, kontaktierte uns ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes darüber und informierte uns darüber, dass wir den neuen (alten) Auflagenbescheid für die Demonstration am Tag der Veranstaltung bekommen.

So weit, so gut, aber es geht ja noch weiter.

Gerichtsverfahren kosten Geld. Für das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht waren das etwas mehr als 400� + Anwaltskosten. Da wir vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen haben, übernahm der Antragsgegner (die Polizei Dortmund) hier die Gerichts- und die Anwaltskosten. Da der Gang zum Bundsverfassungsgericht aber ein �außerordentlicher Rechtsbehelf� ist und nicht zum Instanzenzug gehört, hat der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nichts mit dem VG, bzw. OVG zutun, weswegen wir die 400� (Gerichtskosten + Anwaltskosten) aus eigener Tasche zahlen mussten. Eine Frechheit wenn man bedenkt, weshalb es überhaupt soweit kam.

Deshalb entschieden wir uns dazu, das Geld über den Rechtsweg wiederzuholen. Aber was in Deutschland eigentlich für alle gilt, gilt natürlich nicht für den Staat, denn jetzt war niemand bereit, für das Unrecht welches uns als Veranstaltern widerfahren ist, Verantwortung zu übernehmen. Weder die Polizei Dortmund, noch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das Oberverwaltungsgericht Münster, noch das Justizministerium NRW waren bereit, die uns angefallenen Kosten zu übernehmen. Wir sollten also 400� + Anwaltskosten (umgerechnet über 1000 DM) dafür zahlen, dass wir unser Recht in Anspruch nehmen dürfen. Das Grundgesetz gilt also nur für die, die es sich leisten können.

Wir haben deshalb am 14. Juli 2007 über unsere Rechtsanwältin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt von der wir uns erhoffen, dass sie endgültig Gerechtigkeit und Sicherheit für Veranstalter schafft, da das Veranstalten einer Demonstration ansonsten nur denen freisteht, die über genügend finanzielle Mittel verfügen.

Über der den weiteren Verlauf des Rechtsstreites um die Demonstration werden wir euch natürlich weiterhin informieren und auch wenn ihr nichts von uns hört, geht der (Rechts)Kampf weiter.

Wer uns bei dem Rechtsstreit (oder auch unserer politischen Tätigkeit) finanziell, oder auch anderweitig unterstützen möchte findet auf www.nw-dortmund.net/#kontakt verschiedene Kontaktmöglichkeiten.





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