Es gibt also doch noch Gerechtigkeit – Angeklagte von Potsdam freigesprochen
Veröffentlicht am 16. Juni 2007
Potsdam/ Brandenburg: Da hört man richtig das politisch korrekte Schluchzen des Stern-Schreiberlings „In Handfesseln, Augenbinden und Ohrschützern - so präsentierte die Bundesgeneralanwaltschaft zwei Männer der Weltöffentlichkeit. Die Botschaft: So ergeht es allen Rassisten, die einen Ausländer ins Koma prügeln. Das war im April 2006. Nun hat das Potsdamer Landgericht die beiden freigesprochen”. Der Vorsitzende Richter hat Björn L. um 10.40 Uhr „aus der Täter-Rolle entlassen“. Begründet hat der Richter sein Urteil u.a. damit, daß die teils schlampig, teils „mühsam“ zusammengetragenen Indizien “keine tragfähige Beweiskette” ergeben haben. Zu beachten ist hier, daß der Richter von Indizien statt Beweisen sprach.
„Eine Tatbeteiligung könne nicht bewiesen werden. Der Haftbefehl ist aufgehoben, und den Angeklagten stünde eine Entschädigung für die Zeit in der Untersuchungshaft zu. Die Staatsanwaltschaft verzichtet noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel. Thomas M. und Björn L. sind endgültig frei.“
Erstaunlich ist das Bemühen des Stern, besonders Björn L. wieder als Menschen erscheinen zu lassen. Was ist los mit der Systempresse? „Somit muss es jemand anderes gewesen sein, der damals in der Osternacht 2006 an der Potsdamer Straßenbahnhaltestelle Charlottenhof auf den betrunkenen und schlecht gelaunten Deutsch-Äthiopier Ermyas Mulugeta traf, der seiner Frau gerade zärtliche Schimpfworte auf die Mailbox lallte. Ein anderer näherte sich dem 1,96 großen Farbigen mit langen Rastazöpfen so, “dass sich Herr Mulugeta möglicherweise belästigt fühlte”, wie Richter Thies einräumt. Ein anderer war es, der Mulugetas “geh mal anders rum, Schweinesau” mit hoher Falsettstimme und mit “Drecksnigger” konterte, ohne zu ahnen, dass seine Stimme gerade auf einer Mailbox mitgeschnitten wurde. Ein anderer beendete das nachfolgende Gerangel mit einem wuchtigen Faustschlag, und ein anderer ließ das lebensgefährlich verletzte Opfer am Straßenrand liegen. Wer auch immer es war, Björn L. war es nicht, auch wenn einige Zeugen seine Stimme auf der Mailbox erkannt haben wollen.“
Auf die Frage an Ermyas M., ob er immer noch glaubt, die beiden Angeklagten seien die Täter seien, meinte er überaus diplomatisch “Ich kann nicht sagen: die waren es nicht.” Wer hätte auch eine andere Antwort für möglich gehalten. Dass die beiden Angeklagten noch mal in ein „normales“ leben zurückkehren können, dürfte anhand der Bilder ihrer Verhaftung in den damit einhergehenden Schlagzeilen der Presse vom vergangenen Jahr fast ausgeschlossen sein. Die Ankündigung des Richters, dass den Angeklagten noch eine Entschädigung für die Untersuchungshaft zustünde, ist angesichts des vor einen Jahr begangenen Rufmords durch die Medien nahezu ein Tropfen auf den heißen Stein. Was bleibt dürfte in jedemfall die Befriedigung sein, dass es offenbar trotz der politischen Brisanz um diesen Prozess, noch so etwas wie Gerechtigkeit gibt. Dürften diesen Freispruch nicht wenige, auch mit einer gewissen Schadenfreude empfunden haben, denen wir uns zweifellos verbunden fühlen.



