Bremerhaven: Plakatierung beginnt in der Nacht um 0.00 Uhr – nur der DVU liegt bis jetzt keine Erlaubnis vor
Veröffentlicht am 1. April 2007
Frist bis 15.00 Uhr vor Anrufung des Verwaltungsgerichts Bremen. Wie in Bremen, wo der DVU das Aufstellen von Wahlplakaten erst ab sechs Wochen vor der Wahl erlaubt worden war, den anderen Parteien hingegen schon acht Wochen vor dem Wahltag (vgl. Bericht der Nordsee-Zeitung vom 22.03.2007), hat man sich auch in Bremerhaven etwas Besonderes für die DVU ausgedacht. Auf Anfrage der DVU erklärte die Ortspolizeibehörde durch den zuständigen Herrn Scheller am 13. November 2006, in der Stadt Bremerhaven sei Plakat- und Stellschilderwerbung in den sechs Wochen vor der Bürgerschaftswahl am 13. Mai 2007 zugelassen.
Auf den entsprechenden Antrag der DVU vom 7.2.2007 erhielt die DVU ein auf den 15.2.2007 datiertes Schreiben der Ortspolizeibehörde, wiederum unterzeichnet von Herrn Scheller, in dem es hieß:
„Wir werden Ihnen rechtzeitig die formelle Erlaubnis zusenden. Hieraus wird sich dann auch die Anzahl der maximal zulässigen Wahlplakate der von Ihnen vertretenen Partei ergeben.“
Auf telefonische Nachfrage in der vergangenen Woche (12. KW) erhielt die DVU den Bescheid, ihr werde die Erlaubnis rechtzeitig vor Plakatierungsbeginn in der 13. Kalenderwoche zugehen.
Die Plakatierung beginnt in der Nacht von heute auf morgen um 0.00 Uhr. Der DVU liegt bis jetzt keine Erlaubnis mit den damit verbundenen Einzelheiten und Auflagen vor.
Der Verfahrensbevollmächtigte der Deutschen Volksunion, Landesverband Bremen, hat der Bremerhavener Ortspolizeibehörde, vertreten durch Herrn Scheller, am heutigen Samstag, 31. März, um 12 Uhr eine letzte Frist bis heute, 15 Uhr, gesetzt. Wenn die Erlaubnis bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegt, wird die DVU, Landesverband Bremen, über den richterlichen Notdienst des Verwaltungsgerichts Bremen eine weitere einstweilige Anordnung gegen die Stadt Bremerhaven beantragen.
Bereits vor den Bürgerschaftswahlen 1999 und 2003 sind gegen die Stadt Bremerhaven wegen der Diskriminierung der DVU bei der Plakatwerbung einstweilige Anordnungen ergangen, am 28. März 2007 ist die Stadt durch einstweilige Anordnung verpflichtet worden, der DVU die Nutzung der Stadthalle am 6. Mai zu gewähren.



