NPD-WM-Planer jetzt beim Bundesverfassungsgericht

Veröffentlicht am 10. März 2007

Der Rechtsstreit um die WM-Planer der NPD geht in die nächste Runde. Der Anwalt der Partei hat jetzt Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile des Landgerichtes Berlin beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die NPD hat zur Fußballweltmeisterschaft im letzten Jahr einen WM-Planer hausgebracht, der auf Antrag des DFB und des dunkelhäutigen Fußballspielers Patrick Owomoyela durch eine einstweilige Verfügung aus dem Verkehr gezogen wurde. Der Planer enthalte rassistische Aussagen, die sich der Spieler nicht zurechnen lassen müsse. Owomoyela war allerdings auf dem Planer gar nicht abgebildet.

Ein weiterer WM-Planer wurde ebenfalls auf Antrag des Deutschen Fußballbundes beschlagnahmt. Auf ihm waren keine Spieler abgebildet worden sondern nur verschiedenfarbige Piktogramme. Das erste Piktogramm hatte die Nummer 77. Die elf Spieler einer Fußballmannschaft zusammengezählt mit der 77 ergebe die Zahl 88, was eine geheime Botschaft von „Neo-Nazis“ sei, die sich der Fußballverband nicht zurechnen lassen müsse, argumentierte die Pressekammer des Landgerichtes Berlin. Selbst wenn, wie in dem fraglichen Planer geschehen, das Wort „Deutscher Fußball-Bund“ gar nicht vorkomme, so reiche doch die Bezeichnung „Nationalmannschaft“ aus, weil das eine Einrichtung des DFB sei. Das Berliner Kammergericht schloß sich der Auffassung des Landgerichtes „vollumfänglich“ an.

Die Beschlagnahmen der WM-Planer zogen auch Hausdurchsuchungen der Berliner Staatsanwaltschaft in der Parteizentrale der NPD sowie Strafverfahren unter anderem gegen den Parteivorsitzenden Udo Voigt nach sich, die noch nicht abgeschlossen sind.

Dagegen hat die NPD jetzt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt, weil das Vorgehen des Landgerichtes Berlin und der Staatsanwaltschaft unerträgliche Rechtsbrüche seien. „Daß wir es nicht mehr aushalten, wenn in einer globalisierten Welt zunehmender Migrationsströme Parteien ein Gegenkonzept vertreten ist ein Trauerspiel. Die angegriffene Entscheidungen beerdigen eine freiheitliche Demokratie mündiger Bürger“, heißt es in der Begründung der Verfassungsbeschwerde und weiter, die NPD wende sich gegen eine globalisierte liberal-kapitalistische Welt mit ständig zunehmenden Migrationsströmen. „Wenn sie diese Meinung im Rahmen der Teilhabe an der politischen Willensbildung nicht mehr geltend machen kann, kann sie die Oppositionsarbeit gänzlich einstellen. Dann gibt es eine Opposition in Deutschland nicht mehr und die Demokratie wird aufhören, in Deutschland zu existieren. Die Parteien werden nur noch um die Höhe des Kindergeldes und ähnliches streiten. Eine befruchtende Diskussion über grundlegend verschiedene Wege, die unser Land einschlagen könnte, wird dann nicht mehr geführt werden“.

Frank Schwerdt





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