Am 05.Juli 2010 verkündete das Landgericht Madrid die Urteile im Prozess gegen 19 Mitglieder der spanischen “Asociación Cultural y Sangre Honor” ( Kulturelle Vereinigung Blood and Honour ) als Teil einer illegalen Organisation und dem illegalen Besitz von Waffen. Die Verteidigung der Angeklagten plädierte aufgrund der Tatsache, dass es keine Indizien oder Beweise für die “Aufstachelung zum Hass” oder den illegalen Besitz von Waffen gab, auf Freispruch. Für diese beiden Straftaten forderten Staatsanwaltschaft und Nebenkläger, vertreten durch die linke Vereinigung “Bewegung gegen Intoleranz”, Freiheitsstrafen zwischen vier und fünf Jahren. Lediglich für einen Angeklagten, welchem der Verkauf von Waffen vorgeworfen wurde, forderte die Anklage 2 Jahre Haft, falls dieser sich bereit erklären würde, mit der Polizei zusammen zu arbeiten. Die zehn Anwälte der Verteidigung wiesen das Gericht darauf hin, dass ihre Mandanten keine Vorstrafen im Sinne der Anklage vorzuweisen hätten und auch der vermeintlich illegale Waffenbesitz damit im Zusammenhang stünde, dass die Angeklagten ehemalige Soldaten sind oder Mitarbeiter verschiedener Sicherheitsfirmen. Es gäbe keine “objektiven Fakten” oder “Beweise”, dass “B & H Spanien” sich der Aufstachelung zum Hass schuldig gemacht, seine Führungskräfte Minderjährige rekrutiert oder die Angeklagten mit internationalen antisemitischen Gruppen in Kontakt standen, argumentierte die Verteidigung.
Alle polizeilichen Ermittlungen stützen sich auf ein Konzert in der Disco “Taj Mahal” in Madrid, das am 12.Februar 2005 veranstaltet wurde. Am nächsten Morgen fand die Polizei angeblich eine Kiste mit Waffen und anderem Material. Es ist allerdings nicht bewiesen, dass diese Waffen den Angeklagten gehörten oder das diese während des Konzertes verkauft wurden, da sich während des Konzertes kein Ermittler im Lokal aufgehalten hat. In der ersten offiziellen Erklärung der Polizei über die Durchsuchung der Disco gibt es keine Aufzeichnungen über Art und Menge der Gegenstände. So gibt es keine Gewissheit über das von der Polizei angeblich gefundene Material. Auch die auf dem Konzert verkauften Bücher und Cds oder die aufgetretenen Bands waren nicht illegal.
Das Urteil sagt aus, dass zwei der Angeklagten im Dezember 1999 die Vereinigung “Blood and Honour” mit dem Ziel “der Erhaltung der europäischen Kultur und die Förderung des Jugend-Aktivismus zur Unterstützung dieses Zweckes” gegründet haben. Tatsächlich aber war es die spanische Fraktion einer Vereinigung gleichen Namens, gegründet im Jahr 1987 im Vereinigten Königreich. Laut Urteil wurde der Verband von Anfang an hierarchisch strukturiert und hatte eindeutige Führer. Die Organisation wurde durch die Zahlung monatlicher Beiträge ihrer Mitglieder, den Verkauf aller Arten von Neonazi-Utensilien und Konzerte von Rechtsrockgruppen finanziert. Diese Maßnahmen erfüllten zwei Zwecke: die Aufrechterhaltung der Organisation und die Verbreitung ihrer Ideologie.
Das Gericht ordnete die Auflösung der Vereinigung “Blood and Honour Spanien” an, da es der Ansicht war, dass deren Ziele “Gewalt und Hass gegen bestimmte Gruppen und die Verbreitung nationalsozialistischer Ideologie zur Wiederherstellung des Europas Adolf Hitlers” seien. Laut Gericht, beschränkte sich die Organisation nicht nur auf die Verbreitung der Nazi-Ideologie ihres absoluten Führers Adolf Hitler. So soll es auch ” ganz systematische und geplante Aktivitäten zur Verherrlichung und Relativierung der Verbrechen des Nationalsozialismus” gegeben haben.
Der vermeintliche Führer der Organisation wurde zu 2 Jahren verurteilt. Zusätzlich bekam er 1 Jahr Haft für illegalen Waffenbesitz und eine Geldstrafe von 2160 Euro. Sein Bruder wurde zu 2 Jahren Gefängnis wegen Führung einer kriminellen Organisation und einer Geldstrafe von 2160 Euro verurteilt. Ein anderer Kamerad wurde wegen Führung einer kriminellen Organisation zu 2 Jahren, sowie wegen illegalem Waffenbesitz zu 1 Jahr und 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Außerdem wurde auch ihm eine Geldstrafe in Höhe von 2160 Euro auferlegt.
11 Mitglieder der Organisation wurden wegen Mitgliedschaft zu Gefängnisstrafen von je 1 Jahr sowie einer Geldstrafe in Höhe von 2160 Euro verurteilt. Drei der Angeklagten wurden vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation und illegalem Waffenbesitz freigesprochen. Die Summe aller Geldstrafen beträgt zusammen 30.240 Euro. Außerdem müssen die Verurteilten die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil könnte am höchsten spanischen Gericht angefochten werden.





















