Gerichtsverhandlung in Ahlen: Antifaschistisches Kartenhaus der Lüge fällt kläglich zusammen

Veröffentlicht am 22. Dezember 2009

Es ist der Morgen des 21. Dezembers 2009. Leichter Schneefall rieselt auf die westfälische Kleinstadt Ahlen nieder, das Thermometer zeigt minus vier Grad. Ausnahmsweise freut man sich, ein Gerichtsgebäude betreten zu können, um so der klirrenden Kälte zu entfliehen. Vor dem Amtsgericht Ahlen soll heute gegen die Kameraden Andreas und Holger (Namen geändert) u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung verhandelt werden.

Zur öffentlichen Hauptverhandlung sind erschienen: Der Vorsitzende Richter Runte nebst zwei Schöffen und Protokollantin, ein junger Staatsanwalt als Sitzungsvertreter, ein ergrauter Herr mit langen Haaren und markantem Kinnbart als Vertreter der Jugendgerichtshilfe, die beiden Angeklagten nebst ihren Verteidigern sowie etwa 15 junge Deutsche, die der Verhandlung als Zuschauer beiwohnen. Andreas wird von André Picker verteidigt, einem alten Haudegen, der schon seit vielen Jahren politisch Verfolgten der Demokratie auf der Anklagebank Beistand leistet. Holgers Verteidiger ist ein Herr Antonszkiewicz, der bislang nicht als Verteidiger von Nationalisten bekannt war und sich während der ganzen Verhandlung auch auffällig zurückhielt.

Der Staatsanwalt verliest die Anklage. Den Angeklagten wird vorgeworfen, nach einer Kundgebung am 3. Oktober 2008 gegen Repression und Polizeiwillkür in Ahlen mehrere Linksextremisten mit Steinen und Schlagwerkzeugen attackiert zu haben. Neben diesem schwerwiegenden Vorwurf wird ihnen noch zur Last gelegt, jeweils unabhängig voneinander unerlaubt einige Aufkleber und Plakate im Raum Ahlen/Münster angebracht zu haben.

Bereits beim ersten Zeugen wird es spannend: Der türkische Zeuge S. betritt den Gerichtssaal, stilecht mit Adidas-Jogginghose und Stehkragen an seiner Lederjacke. Der Zeuge S. wohnt gegenüber der ehemaligen Wohnung des mittlerweile inhaftierten Kameraden Daniel „Schlange“ Bake. Er schildert, wie sich am Abend des 03.10.2008 vor seinem Haus eine Gruppe vermummter Nazis mit einer anderen Gruppe Vermummter eine regelrechte Straßenschlacht geliefert haben soll. Seine Aussage bei der Polizei, daß hierbei nur die „Nazis“ mit Steinen geworfen hätten, korrigiert er. Beide Gruppen hätten geworfen und seien mit Zaunlatten aufeinander losgegangen. Die Linksextremisten seien hierbei klar als die Angreifer zu erkennen gewesen, da sie u. a. noch mit Mülltonnen gegen die Hausfassade warfen, als die Kameraden bereits wegen der zahlenmäßigen Überlegenheit der Linksextremisten den Rückzug in den Hausflur angetreten hatten. Einzelne Personen konnte er wegen Dunkelheit und Vermummung nicht identifizieren.
Mit Spannung erwartet wurde auch die Aussage von Kamerad Daniel selbst. Der seit März dieses Jahres als politischer Gefangener der Demokratie Inhaftierte wurde von zwei Justizbediensteten in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Zunächst verlieh er seiner Verwunderung über die Besetzung der Anklagebank Ausdruck. Seiner Meinung nach hätten dort ganz andere Leute zu sitzen. Seiner Schilderung zufolge, saß er am Abend des 03.10.2008 mit vier Kameraden und einer Kameradin zusammen in seiner Wohnung. Als sie von draußen Gepolter hörten, schaute Daniel aus dem Fenster und machte vor dem Hauseingang mehrere Personen ausfindig, die mit Steinen gegen die Scheibe der Haustür warfen und seinen Briefkasten demolierten. Um diesem Zustand ein Ende zu bereiten, stürmte er mit den anderen Kameraden nach draußen, wo sie von den Linksextremisten zunächst mit Steinen, später mit Holzlatten attackiert wurden. Andreas trug eine stark blutende Nase davon, die später im Krankenhaus ambulant behandelt werden mußte. Daniel selbst wurde von dem bereits einschlägig vorbestraften Ahlener Linksextremisten Kevin Baumanns mit einer Zaunlatte attackiert.

Genau dieser Kevin Baumanns sollte auch der nächste Zeuge sein. Er liefert ein Paradebeispiel dafür, wie man sich in Widersprüche verstrickt und durch versuchte Kriminalisierung der nationalen Bewegung sich schließlich selbst ganz tief in juristische Schwierigkeiten bringt. Schon seine Schilderung bei der polizeilichen Vernehmung war herzerwärmend: Demnach sei er mit drei anderen friedliebenden, zivilcouragierten Antifaschisten an dem Haus von Daniel vorbeigekommen, woraufhin 8-10 mit Baseballschlägern bewehrte und vermummte Nazi-Schläger im Blutrausch die friedlichen Streiter für Frieden und Toleranz angegriffen hätten. Zunächst muß Baumanns jedoch zugeben, daß er und seine drei Genossen sich abgesprochen hatten, um bei der Polizei übereinstimmend eine Falschaussage zu machen. Nun sei es plötzlich so gewesen, daß die vier alkoholisierten Linksextremisten pöbelnd, aber gewaltfrei an dem Haus vorbeikamen und daraufhin die vermummten Nazis herausstürmten. Eine Attacke auf das Haus oder gar eine körperliche Auseinandersetzung hätte es gar nicht gegeben. Wie es dann aber zu der zertrümmerten Haustürscheibe und den Verletzungen des Kameraden Andreas gekommen sein soll, kann er sich natürlich nicht erklären. Richter und Staatsanwalt fragen mehrmals, ob er seine Aussage wirklich so stehen lassen will. Schließlich greift er zum letzten Mittel, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen: Verrat! Wenn es zu körperlichen Übergriffen gekommen sein soll, dann durch seine Begleiter, er selbst hätte damit aber nichts zutun gehabt. So sieht also die Solidarität innerhalb des linksextremistischen Lagers aus!
Rechtsanwalt Picker beantragt die Vereidigung des Zeugen Baumanns. Diese wird allerdings mit der Begründung abgelehnt, daß ohnehin schon erhebliche Zweifel an der Richtigkeit seiner Aussage bestehen und der Staatsanwalt Ermittlungen gegen den Zeugen Baumanns einleiten wird.

Nächster Zeuge ist der Antifaschist Fabian Dominik. Nach mehreren Nachfragen, ob denn wirklich keine neuen Ermittlungen gegen ihn zu erwarten wären, wenn er hier nicht aussagt, verweigert er seine Aussage komplett.

Nun scheint auch Richter Runte die Nase gestrichen voll zu haben. Er bittet Verteidiger und Staatsanwalt, mit ihm zusammen ein Zwischenresümee zu ziehen. Von den weiteren Zeugenaussage erhofft sich niemand mehr neue Erkenntnisse über den Vorfall. Auch dem jungen Staatsanwalt dämmert es, daß hier wohl eher von einer Notwehrsituation seitens der Angeklagten auszugehen ist. Nach einigem hin und her werden sämtliche Vorwürfe bezüglich einer gefährlichen Körperverletzung fallengelassen und das Verfahren gegen gemäß Â§ 154 StPO eingestellt.

Während Andreas zusammen mit seinem wackeren Verteidiger den Gerichtssaal verlassen darf, wird gegen Holger noch wegen dem Anbringen von einigen Aufklebern weiterverhandelt. Für die Verlesung des Berichts der Jugendgerichtshilfe wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Während des nicht-öffentlichen Teils der Verhandlung wurde von einem Zuschauer eine interessante Entdeckung gemacht: Während drinnen das Verkleben von Aufklebern diskutiert wurde, wurde vor dem Gerichtssaal anscheinend das Verkleben von Aufklebern praktiziert (siehe Foto).

Der Staatsanwalt ist mit seinem Plädoyer an der Reihe. Er richtet zunächst einige interessante Worte an die Allgemeinheit: Ein Aufkleber, der von Holger irgendwo angebracht worden sein soll, beinhaltet einen Spruch, der die Vorgehensweise der Justiz kritisiert (es handelte sich hierbei wohl um den Aufkleber mit dem Schriftzug „BRD-Gesinnungsjustiz abschalten!“). Doch nach Meinung des jungen Staatsanwaltes sei gerade dieser Prozeß ein Zeichen für „rechtsstaatliches Verhalten“ und daß es in diesem Staat eben keine Gesinnungsjustiz gäbe. Nun ja, was die Beweisführung bezüglich des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung betrifft, da mag der Staatsanwalt in diesem Fall sogar recht haben: Man hatte den Eindruck, daß es dieses mal wirklich darum ging, die Wahrheit über die Vorfälle des Abends des 03.10.2008 herauszufinden.
Allerdings tritt der Staatsanwalt direkt im Anschluß den Beweis an, daß in diesem Staat sehr wohl eine Gesinnungsjustiz stattfinde: Er meint, bei Holger wegen dem Anbringen von fünf Aufklebern und einem Plakat „schädliche Neigungen“ zu erkennen und stellt die Verhängung einer Jugendstrafe in Aussicht. Was wohl bei allen anderen als Dummejungenstreich abgetan werden würde, würde also nach Meinung des Staatsanwaltes bei einem nationalen Deutschen, der erst vor Kurzem volljährig geworden ist, eine Haftstrafe nötig machen! Und dann meint der Staatsanwalt allen Ernstes, es gäbe keine Gesinnungsjustiz? Da tut es auch nichts zur Sache, daß er die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe gemäß Â§ 27 JGG noch für einige Zeit zurückgestellt sehen will.
Keine gute Figur machte Holgers Verteidiger bei seinem Plädoyer. Er schloß sich tatsächlich weitgehend den Forderungen des Staatsanwaltes an. Hierbei sieht man einmal mehr, daß es immer besser ist, einen Anwalt aus nationalen Kreisen zu nehmen, dem es selbst eine Herzensangelegenheit ist, gegen das Gesinnungsstrafrecht zu streiten.

Holger wurde wegen Sachbeschädigung in sechs Fällen zu einer Arbeitsauflage von 150 Sozialstunden verurteilt. Die Entscheidung, ob eine Jugendstrafe verhängt wird, wird für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt.





Es ist ein Kommentar vorhanden:

  1. krass

    150 sozis

    ich hab für das besprühen von 5 schulen mit rund 120 motiven nur 60 bekommen!!!

    und das nur, weil der staatsanwalt so dumm war, und dachte, das ich aus linken kreisen kommen würde!

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