Bundesjustizministerin möchte Homo-Lebensgemeinschaften grundgesetzlich schützen

Veröffentlicht am 31. Mai 2009

Bundesjustizministerin Zypries (SPD) fordert, die eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft (Homo-Ehe) durch eine Grundgesetzänderung zu schützen. Die Politikerin sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, Lebenspartner verdienten nicht weniger Respekt als Ehepartner, weshalb „das Grundgesetz ergänzt und neben der Ehe auch die eingetragene Lebenspartnerschaft geschützt“ werden sollte.

Mit dieser Forderung begeht die Ministerin, die sich in der Vergangenheit immer wieder für die Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe stark gemacht hat, erneut Verrat an der Familie. Leitete sich in der Vergangenheit der besondere grundrechtliche Schutz der Ehe aus der Tatsache ab, daß Ehe und Familie die “Keimzelle” von Staat und Gesellschaft galten, werden nun durch die etablierte Politik dieser Keimzelle des Volkes schleichend die Lebensgrundlagen entzogen.

Vorläufiger Höhepunkt dieser Entwicklungen ist nun die Forderung der Bundesjustizministerin. Ganz bewußt möchte die Politik hier eine Fortpflanzungsgemeinschaft auf die gleiche Stufe mit einer reinen – noch dazu unnatürlichen – Sexualgemeinschaft stellen. Gerade im Hinblick auf die demografische Situation in Deutschland sind solche Forderungen nach Gleichstellung nicht nur politisch dumm, sondern als politisches Zeichen schädlich.

Die linksliberalistische Auffassung, daß alles erlaubt sei, was Lust bereitet – nur unter einer Einschränkung, nämlich daß niemand zu etwas gezwungen werden darf, was er nicht will – hat die westlichen Gesellschaften inzwischen dermaßen vergiftet, daß eine Gefahr für den Fortbestand der Völker entstanden ist . Diese Auffassung von Sexualität zerstört nach und nach das moralische Fundament der Familie. Bisher wird die Familie im Grundgesetz aus gutem Grund unter „den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung” gestellt, denn die Zukunftsfähigkeit unseres Volkes ist darauf angewiesen, daß die Sexualität Ausdruck treuer Liebe zwischen Mann und Frau und für die Zeugung von Kindern offen ist.

Dieses Selbstverständnis wird spätestens nach 1968 gezielt in Frage gestellt. Inzwischen ist in die westlichen Gesellschaften ein sexueller Totalitarismus eingedrungen, der so weit geht, daß in Ländern wie Kanada, Großbritannien und Schweden jegliche Kritik an der Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe mit den Totschlagvokabeln „Homophobie” und „Haßrede” unter Strafe gestellt ist.
Die Vertreter dieses sexuellen Totalitarismus, allen voran die Homosexuellenbewegung und ihre Verbündeten in Politik und Gesellschaft, legitimieren ihren Kampf gegen Ehe und Familie mit der Behauptung einer Diskriminierung. Schaut man sich aber die Gesellschaft an, dann stößt man eher auf gutmenschliches und naives Verständnis als auf öffentliche Ablehnung. Ist es wirklich Diskriminierung einer Bevölkerungsgruppe, wenn eben diese große Paraden unter dem Applaus der etablierten Politik abhalten kann? Ist es Diskriminierung, wenn unter dem Druck der EU und der Homolobby Gesetze erlassen werden, die die Gleichstellung erzwingen? Ist es wirklich eine Form von Diskriminierung, wenn die rein lustorientierte Auffassung dieser Gruppe über die Geschlechtlichkeit der nächsten Generation in den Pflichtfächern Sexualkunde, zeitgeistkonforme Ethik und in den Medien gelehrt wird?
Vielmehr muß man heute feststellen, daß nicht Homosexuelle diskriminiert werden, sondern jene, die das werteorientierte und sittliche Fundament verteidigen und erhalten wollen, auf dem alleine eine Nation und die Familie bestehen können.

Diese Kräfte wagen heute kaum noch Widerspruch gegen die verhängnisvollen Entwicklungen und wurden de facto mundtot gemacht. Handfeste Sanktionen drohen Politikern, Medienschaffenden, Lehrern, Professoren und jedem anderen, der daran festhält, daß der Mensch als Mann und Frau geschaffen und zur ehelichen Einheit und Weitergabe des Lebens berufen ist.
Unter solchen Verhältnissen ist es dann auch nicht verwunderlich, daß ein Aufschrei von Politikern und Medien angesichts des Ansinnens von Frau Zypries ausblieb. Es ist aber angesichts der heutigen Verhältnisse unumgänglich, daß Ehe und Familie – nicht zuletzt aus demografischer Notwendigkeit heraus – staatlich stärker geschützt werden. Der Vorstoß der Justizministerin konterkariert diese Notwendigkeit.





Es ist ein Kommentar vorhanden:

  1. Der Versuch der SPD Bundesjustizministerin die homosexuelle “Lebenspartnerschaft” gleichrangig zur Ehe unter den Schutz des Grundgesetzes zu stellen, ist ein klarer Verstoss gegen die Grundsätze eben dieses Grundgesetzes – geradezu “verfassungsfeindlich” dieser Vorschlag.

    Die Initiative von Frau Zypries zeigt, wie weit bereits Dekadenz und Auflösungserscheinungen dieser Gesellschaft gehen. Das macht aber andererseit auch klar, dass der “Kampf” gegen das System keineswegs “aussichtslos” ist, da über die sich auflösenden Grenzen von Moral und Ethik auch intellektuelle Freiräume für “neue Ideen” – frei, sozial und national – geschaffen werden. Insofern bekämpft sich das System mit seiner Amoral letztlich selbst – so wie viele untergegangene Großreiche und Kulturen in der Geschichte.

    Ein nationales und soziales Deutschland und Europa wird sicherlich homosexuelle Menschen nicht verfolgen und ihnen durch das Zivilrecht zB die Regelung ihrer Vermögens- und Erbverhältnisse gestatten. Die Förderung von Prostitution und Homosexualität wird aber weiterhin unter Strafe stehen. Die Familie als Keimzelle eines gesunden Volkskörpers wird dagegen besonderen staatlichen Schutz und Förderung genießen.

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