Libanesischer „Gangster-Rapper“ und Kulturbereicherer Mohammed H. ersticht Deutschen
Veröffentlicht am 12. April 2009
Ein Kulturbereicherer ersticht einen behinderten Deutschen, der sich über die dröhnend laute Musik beschwert hat. Wen wundert es noch, dass der gute Mohammed stets „Gangster-Rap“ hörte, eine „Musikrichtung“, die man als Negermusik bezeichnen muss.
In den Videos der „Gangster-Rapper“ wird offen Gewalt verherrlicht, Frauen werden zu Prostituierten und Wichsvorlagen degradiert und das Erlangen hoher Geldbeträge durch Drogenkriminalität als erstrebenswerter Weg für Jugendliche gepriesen. In Deutschland wird dieser Dreck von Radiostationen rund um die Uhr gesendet, Plattenfirmen setzen Millionen damit um. Niemand schreitet ein. Typisch: Wenn jemand es wagt, über das Dritte Reich anders zu denken, als von oben vorgegeben wird und damit sein Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch nimmt, soll dies als „jugendgefährdend“ wegzensiert werden. „Gangster-Rap“ und seine Botschaften hingegen, werden als „Kunst“ und „Jugendkultur“ gefördert und durch die BRD-Verfallsmedien hofiert. Diese Ungleichbehandlung zeigt, wie absurd, scheinheilig und krankhaft der „Schutz der Jugend“ durch die BRD-Behörden ist und wie das Verbot wegen angeblicher „Jugendgefährdung“ zum Schaden unserer Jugend gehandhabt wird. Krank. Einfach nur noch krank.
Am Fall des „Mohammed H.“ zeigt sich einmal mehr, dass die Faktoren „Migrationshintergrund“, kein Schulabschluss, (vermutlich selbst verschuldete) Arbeitslosigkeit und „Gangster-Rap“ ein gefährliches Gemisch darstellen – für uns Deutsche. Wir können diesem nur vorbeugen, wenn wir politisch aktiv werden und den dafür verantwortlichen Parteien die Quittung geben – 2009 ist Superwahljahr.
Hier der Beitrag:
http://www.spiegel.de/video/video-53875.html





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