Horst Mahler zieht vor das Bundesverfassungsgericht
Veröffentlicht am 27. Februar 2009
Die Verteidigung des Meinungsdissidenten Horst Mahler, will das am Mittwoch zu Ende gegangene Verfahren vor dem Landgericht München dem Verfassungsgericht vorlegen. Es solle geprüft werden, ob der Meinungsparagraph 130 – besser bekannt als “Volksverhetzungparagraph” – auf den sich die Anklage stützt, verfassungsgemäß ist.
Mahler wurde am Mittwoch durch das Landgericht München, wegen mehrerer Meinungsdelikte, zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er hatte in einer Videoaufnahme den Holocaust als “die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte” bezeichnet und eine CD mit einem Buch des verurteilten Dissidenten Germar Rudolf verschickt. Landrichter Rieder begründete das Urteil unter anderem mit der “fehlenden Reue” des Angeklagten, er sei “gänzlich unbelehrbar“. Außerdem erhoffe sich Rieder laut WELT-Online eine “abschreckende Wirkung auf Nachahmer“. Mahler quittierte der Urteilsbegründung laut WELT-Online nur ein “spöttisches Lächeln“.
Die Chancen vor dem Bundesverfassungsgericht dürften für Mahler aber eher gering sein, auch wenn der Paragraph selbst sogar bei Juristen umstritten ist. So hatte bereits im vergangenen Jahr der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem Bedenken an der Strafbarkeit der „Holocaust-Leugnung“ geäußert und damit begründet, mit dem Paragraphen werde nicht das Rechtsgut der Menschenwürde geschützt, das geschützt werden solle.
WELT-ONLINE: “Obwohl das Verbrechen des Holocaust vollkommen unstrittig sei, beginne die Wissenschaft immer mit einer Frage, sagt ein angesehener Jurist, und wenn man eine Frage nicht stellen dürfe, führe das unwillkürlich zu einem Konflikt. Namentlich zitiert werden möchte er nicht.”
Über die Erfolgsaussichten Mahlers schreibt die Zeitung außerdem: “Zwar schließt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit das Recht ein, falsche Tatsachen zu behaupten. Doch der Gesetzgeber kann das Recht auf die Behauptung falscher Tatsachen einschränken.” Noch Fragen?
Es sind 3 Kommentare vorhanden:
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Und wenn das nicht klappte sollte, wovon man auszugehen hat, dann muss Kamerad Mahler unbedingt vor den europäischen Gerichtshof ziehen.
Das ist schließlich das höchste europäische Gericht und dort kann man die Beweise nicht vertuschen wie in der BRD….
Ich bedanke micht für die -zuvor erwartete- Praktizierung der Zensur, die zahlreiche Bürger nun auch einmal selbst nachvollziehen konnten.
Im übrigen wird mit Zensur die Sache nicht gelöst.
Thomas Jefferson, 1743 – 1826, 3. Präsident der VSA(etabliert usa):
„Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht!”
Soviel dazu!!
„Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, doch dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!“
(Theodor Körner 1791-1813)