Bericht vom 25. Verhandlungstag im Zündelprozeß
Veröffentlicht am 13. November 2006
Es wurde die protokollarische Vernehmung eines Denunzianten verlesen, der aus Angst vor dem Verfassungsschutz einen Germania-Rundbrief zur Polizei brachte. Als nächstes lehnte der Richter (wie immer) einen Beweisantrag von Dr. Schaller ab, der darauf abzielte, daß Zündel dem wissenschaftlichen Leuchter-Report glaubte und somit den Tatvorwurf nicht leugnete, sondern nur nicht anerkannte (der Jurist unterscheidet ja zwischen einer Lüge und einer Unwahrheit). RA Rieger wies den Richter in einer Gegendarstellung zur Ablehnung einer seiner Beweisanträge darauf hin, daß wenn der Richter zugebe, daß nicht alle Lager Vernichtungslager waren, wie er es getan hat, dann doch eben diesen Tatvorwurf relativiere und sich gegebenenfalls strafbar mache.
Nach einer der vielen Pausen an diesem Tag lehnte der Richter einen Beweisantrag von Dr. Schaller ab, u.a. mit der Begründung, daß es nicht nur Zeugen für den Tatvorwurf gäbe (die sich jedoch sehr widersprechen), sondern auch sonstige Beweise.
Nach einer erneuten Pause lehnte der Richter viele weitere Beweisanträge von RA Rieger ab, weil sie entweder ohne Belang für das Verfahren seien oder die Offenkundigkeit des Tatvorwurfs antasten würden.
Der Richter kündigte für den nächsten Verhandlungstag das Ende der Beweisaufnahme an und bat den Staatsanwalt sich auf sein Plädoyer vorzubereiten.
Weitere Termine, jeweils 09.00 Uhr:
Fr., 17.11.
Do., 30.11.
Fr., 01.12.
Do., 07.11.
Fr., 08.12.
Termine für den an gleicher Stelle stattfindenden Rudolf-Prozeß:
Di, 14.11
Do, 16.11
Mo, 4.12.
Mi, 6.12.
Do, 21.12.
Mi, 10.1.
Mo, 22.1.
Mo, 29.1.





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