Deutsche Post beteiligt sich an Diskriminierung von Pro Köln
Veröffentlicht am 28. Oktober 2008
Viele unserer Leser werden sich an unsere Berichterstattung zum Anti-Islamisierungskongreß in Köln vor gut einem Monat erinnern. Während die Medienmafia sich in Freudentränen darüber ergoß, daß der Kongreß durch die Kölner Politik mit Hilfe linkskrimineller Gewalttäter und an der kurzen Leine gehaltener Polizei, verhindert wurde, betrachteten wir die andere Seite der Medaille. So wurden nicht nur sämtliche Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaates aus den Angeln gehoben, es war auch das erste mal, daß die “demokratische” Politik sich derart offen für Gewalt gegen politische Gegner aussprach. Da nur wenige Menschen sich die Mühe machen, auch einmal diese andere Seite zu betrachten und stattdessen lieber den sogenannten Massenmedien vertrauen, erarbeitete pro Köln eine Postwurfsendung, mit der etwa 300.000 Kölner über die Vorkomnisse aufgeklärt werden sollten.
Eigentlich eine gute Idee, würde die Deutsche Post nicht als Handlanger dieser anti-demokratischen Komödie agieren. So erhielt pro Köln von Frank Hinckelmann in Vertretung von Bernd Schürmann ein Schreiben (PDF), wonach die Deutsche Post sich weigert die Sendung auszuliefern. Als Begründung nennt die Deutsche Post, daß die Sendung “verschiedene Tatsachenbehauptungen über den Oberbürgermeister Kölns, Herrn Schramma, (enthält), die geeignet sind, diesen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen”. Eine Prüfung durch mehrere Rechtsanwälte ergab jedoch, daß die Aussagen strafrechtlich unbedenklich seien.
Weiterhin fordert die Deutsche Post pro Köln dazu auf künftig alle Postwurfsendungen zur Vorzensur vorzulegen, oder wie die Deutsche Post es ausdrückt: “Für künftig geplante Werbeaktionen bitten wir Sie zur vorherigen Einschätzung und Prüfung um rechtzeitige Vorlage der Werbemittel.” Pro Köln macht indes das einzig Richtige und wird neben rechtlichen Schritten auch Beobachter der OSZE anfordern, um die demokratische Sicherheit der kommenden Kommunalwahlen sicherzustellen.
Anhang:
Flugblatt Mantel
Flugblatt Einleger







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