Urteil im Stolberg-Prozess:
6 Jahre Haft für Kevins Mörder!

Veröffentlicht am 22. Oktober 2008

Urteil im Prozess um die Stolberger Mordnacht: Der „staatenlose Libanese“ Josef Ahmad muss für sechs Jahre hinter Gittern. Der 18-Jährige hatte in der Nacht zum 4. April den NPD-Sympathisanten Kevin Plum mit einem Messer niedergestochen, in dessen Folge er kurz darauf starb.

Das Aachener Schwurgericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Ahmad wegen Totschlag angeklagt hat. Der „staatenlose“ Libanese selbst hatte erklärt, dass er lediglich aus Notwehr gehandelt hätte. Eine glatte Lüge, der das Gericht offenbar keinen Glauben schenkte. Josef Ahmad selber war gar nicht Gegenstand der vorausgegangenen Auseinandersetzung zwischen Kevin und einem anderen Beteiligten, sondern griff hinterrücks mit einem Messer an.

Das Urteil ist nicht nur gemessen an anderen Beispielen gerade in der nordrhein-westfälischen Justiz, man denke da nur an den Koma-Schläger, sondern auch unter Berücksichtigung dessen welche Höchststrafe das Strafgesetzbuch in diesem Fall vorsieht, nämlich zehn Jahre, durchaus akzeptabel. Die Befürchtung Kevins Mörder könnte mit einer Mini-Strafe a’la Richter Riehe davon kommen, bestätigen sich in diesem Fall nicht. Allerdings ist aufgrund des Ausschlusses der Öffentlichkeit auch nicht viel über das Vorleben Ahmads bekannt. Wenn jemand ohne lange zu zögern dazu bereit ist ein Messer zu ziehen und es unvermittelt zum Einsatz bringt, dann liegen wir wohl nicht so falsch wenn wir annehmen, dass er auch schon entsprechend vorbestraft ist. Ob die Verurteilung auch weitere Konsequenzen, wie Abschiebung, für den Libanesen hat, ist bislang nicht bekannt.

Der Vorfall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, nachdem sich wenige Stunden nach der Tat knapp 200 Nationalisten zu einem spontanen Trauermarsch zusammengefunden hatten. Parallel dazu fanden in mehreren Städten Spontandemonstrationen statt. An den darauffolgenden Wochenende eine Demonstration der freien Nationalisten sowie der NPD. Die Medien und die Justiz waren zu diesem Zeitpunkt redlich darum bemüht, den Vorfall zu entpolitisieren. Attestierte die Staatsanwaltschaft den seinerzeit gerade einmal 19-jährigen Kevin zunächst noch eine „Affinität zur rechten Szene“, so soll er am Ende gänzlich unpolitisch gewesen sein. Kevin stufte sich als „rechts“ ein.

Wann das Urteil rechtskräftig wird, bleibt zunächst abzuwarten. Ob Ahmad gegen das Urteil Berufung einlegt, ist bislang nicht bekannt.





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