Horst Mahler wegen Hitlergruß am 22. Juli vor Gericht
Veröffentlicht am 30. Juni 2008
Weil er sich bei Haftantritt von seinen Mitstreitern mit dem Hitlergruß verabschiedet hat, ist Mahler am 23. November 2007 zu sechs Monaten Knast verdonnert worden! Am 22. Juli, 10 Uhr, findet am Landgericht Cottbus die Berufungsverhandlung statt. Mahler plädiert auf Freispruch, die Staatsanwaltschaft fordert eine höhere Haftstrafe.
Der inzwischen 72-Jährige beruft sich dabei auf den Artikel 4 des Grundgesetzes: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Mahler:
Zum ersten Male in der Nachkriegsgeschichte wird von einem Bürger des Deutschen Reiches vor einem Gericht der OMF-BRD geltend gemacht, daß der Nationalsozialismus eine Weltanschauung und der„Hitlergruß“ das kultische Bekenntnis zu ihr sei.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich lediglich einen Strafbefehl in Höhe von 3.600 Euro erwirkt. Mahler legte Widerspruch ein. Das Amtsgericht Cottbus wandelte die Ersatzfreiheitsstrafe in eine Haftstrafe um.







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