Bericht vom 14. Verhandlungstag im Zündelprozeß
Veröffentlicht am 1. Juli 2006
Die Anzahl der anwesenden Kameraden stieg zum Glück wieder, diese erhoben sich auch alle geschlossen beim Eintreten Zündels. Der Richter hatte die DVDs, die ihm Ingrid Rimland-Zündel geschickt hat, für die Verteidiger gebrannt, nicht jedoch für Zündel selbst, woraufhin RA Bock beantragte dies zu tun und ihm eine Vorführung in der U-Haft zu ermöglichen. Dann stellte der Richter fest, daß die in der Anklage genannten Schriften in Deutschland angekommen seien und somit der Tatbestand gegeben sei, obwohl er als vermeintlichen Beweis nur die Aussage vom BKA hat, daß diese bei einer Deckadresse von ihnen eingegangen seien. Beweisanträge der RA Bock und Rieger, der Gutachter vom MPI möge weiter gutachten, ob es rechtliche Gründe für eine Ausweisung Zündels aus Kanada gegeben habe und ob er in ein anderes Land (seiner Wahl), daß ihn aufgenommen hätte, hätte abgeschoben werden können, wurden wie alle Anträge der Verteidigung verworfen. Obwohl festgestellt wurde, daß das Verfahren in Kanada ein geheimes Schein-Verfahren gewesen sei, daß mit den elementarsten Rechtsgrundsätzen nicht vereinbar sei, wurde als erwiesen angenommen, daß Zündel wegen seiner vermeintlichen Kontakte zum White Supremacy Mouvement ausgewiesen worden sei und natürlich keineswegs wegen dem heiligen Holo, insofern werde die zweijährige Haftzeit dort nicht auf das Urteil in Deutschland angerechnet. Der Rechtsgrundsatz des „Im Zweifel für den Angeklagten“ (in dubio pro reo) wird nicht angewendet. Dann wurde ein leider peinlicher Brief Ingrid Rimland-Zündels an ihren Mann verlesen, indem sie mangelnde Information ihrer Person über den Prozeß beklagt und eine leider völlig sinnlose andere Strategie als die Verteidigung vorschlägt: einerseits solle man die Verhaftung und Ausweisung Zündels thematisieren, was aber ein deutsches Gericht in keinster Weise interessiert. Das ist eine typisch amerikanische Sichtweise, denn wenn man dort illegal verhaftet wird, darf man nicht verurteilt werden, in Deutschland jedoch ist das irrelevant. Andererseits fällt sie auf einen Dr. Schütz herein, der sie nach Deutschland locken will und eine außergerichtliche Einigung vorschlägt, die völlig illusorisch ist. Wieder einmal bewahrheitet sich der Volksmund, daß das Gegenteil von „gut „gut gemeint ist. Es mag aus der Sicht einer verzweifelten Ehefrau, deren Sohn im Sterben liegt und die in amerikanischen Rechtsgrundsätzen denkt, verständlich sein, trotzdem können wir ihr nur dringend empfehlen, auf die Verteidigung zu vertrauen, die teilweise schon seit Jahrzehnten derartige Prozesse führt.
Nach einer Pause wurde ein schon lange gestellter Antrag RA Bocks auf ein psychologisches Gutachten, daß feststelle, daß Zündel im guten Glauben gehandelt habe und somit nicht wider besseres Wissen geleugnet habe, wie erwartet abgelehnt, weil einerseits, daß Gericht zu einem solchen Gutachten selbst in der Lage sei und es andererseits nicht darauf ankomme. Das bestreiten reiche aus. Zwischendurch klingelte der Funkfernsprecher eines Polizisten, bei den Besuchern ist das ja nicht möglich, weil diese solche nicht mit sich führen dürfen.
Dann wurde ein K(riminal)D(irektor) Maurer vom BKA vernommen, der als Verbindungsmann zur deutschen Botschaft in den USA diente und dort bei der Vernehmung der ersten Ehefrau Zündels dabei war, die für ihre haarsträubenden Falschaussagen bekannt ist. Offensichtlich bestand dort eine engere Beziehung, denn sie titulierte den Beamten mit „my favourite cop“, was der Zeuge jedoch so undeutlich aussprach, daß man auch „cock verstehen konnte, was allgemeine Heiterkeit erregte.
Die Verhandlung wird am Montag, den 03.07.06 um 10.00 Uhr fortgesetzt.





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