Vater Staat als Selbstabwickler- Verfassungsrichter Dr. Siegfried Broß mit politisch unkorrektem Beitrag
Veröffentlicht am 10. April 2007
Vieles sei von einem Extrem ins andere gefallen. Bürgerinnen und Bürgern Mitteldeutschlands geht, sofern sie die DDR-Zeit bewußt erlebt haben, der Satz des öfteren über die Lippen. Mit Recht, weil kraft der biologischen Gnade Vergleichsmöglichkeiten nun einmal gegeben sind. Während früher der Staat gerade im wirtschaftlichen Bereich eine nahezu unbeschränkte Herrschaft ausübte, offenbart er sich mittlerweile in fast allen Bereichen als gewollt zahnloser Tiger. Auch Deutsche in den Alt-Bundesländern, de jure und de facto nun einmal mit privatwirtschaftlichen Grundsätzen großgeworden, reiben sich indes verwundert die Augen: Kaum ein Tag vergeht, ohne daß die Medien einmal nicht über die Privatisierung einst staatlicher oder kommunaler Institutionen berichten.
»Staatswirtschaft darf nicht nur negativ gesehen werden. Vielmehr ist Staatswirtschaft in den Infrastrukturbereichen der Daseinsvorsorge und im Bereich der gesamten Gefahrenabwehr unumgänglich, damit der Staat selbst unabhängig bleibt und nicht erpreßbar wird.« Fraglos – das Zitat könnte einem Positionspapier der Nationaldemokraten oder ihrer Nachwuchs-Kaderschmiede JN entnommen worden sein. Kameradschaften verfechten dasselbe Prinzip.
Aber: Der Textauszug entstammt einem Vortrag von Dr. Siegfried Broß, seines Zeichens Richter am Bundesverfassungsgericht, Honorarprofessor an der Uni Freiburg und Vorsitzender des Präsidiums der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission. Im Januar 2007 hielt er in Stuttgart zum umstrittenen, vielmehr wesenhaften Thema »Privatisierung« einen Vortrag im »Neuen Montagskreis«.
Privatisierung und Blauäugigkeit
Wie jeder gute Didaktiker geht Broß dabei vom offiziös Verbreiteten aus: »Die Privatisierung öffentlicher Unternehmen wie vermehrt auch öffentlicher Aufgabenbereiche der Hoheitsverwaltung bis hin zu solchen der Gefahrenabwehr soll, so wird argumentiert, den Menschen größere Freiräume nicht nur in wirtschaftlicher, sondern überhaupt in persönlicher Hinsicht eröffnen. Zugleich sollen die Kosten für die bisher in öffentlicher Verantwortung erbrachten Leistungen sinken und damit der Staatshaushalt entlastet sowie zudem die Effizienz der Unternehmen erhöht werden. Soweit ich sehe, ist bis heute noch kein Versuch unternommen worden, den Wahrheitsgehalt solcher Auffassungen zu überprüfen. Allerdings fällt mir anhand der Erfahrungen des Alltags auf, daß kaum etwas billiger geworden ist. Man denke nur an die Müllabfuhr, die Versorgung mit Beförderungsleistungen oder die Lieferung elektrischer Energie. Wenn ich nichts übersehen habe, ist lediglich die Inanspruchnahme des Telefons mit deutlich weniger Kosten als zuvor verbunden«. Selbst hier darf aufgrund der oftmals geweckten Bedürfnisse (und somit zusätzlicher Kostenpunkte) ein Fragezeichen gesetzt werden.
Sozialstaatsprinzip und »private Dritte«
Als rechtliche Basis für die Bereiche Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr führt Broß Absatz 1 des Grundgesetz-Artikels 20 (Sozialstaatsprinzip) an (»Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat«). »Diese Verantwortung verbietet es, daß sich der Staat zu der Wahrnehmung dieser Aufgaben solcher privater Dritter bedient, die er nicht voll beherrscht und die er nicht so einsetzen kann, wie wenn er die Aufgabe noch in eigener Verantwortung erfüllen würde (…) Wirtschaftliche Betrachtungsweise, die für jedes private Unternehmen selbstverständlich legitim ist, und Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben schließen einander denknotwendig aus. Diese Aufgaben sind auf den Staat und die seiner umfassenden … Gewalt sowie Fürsorge anvertrauten Menschen ausgerichtet. Die gegenwärtige Entwicklung, die nachhaltig von der gemeinschaftsrechtlichen (EU) und der internationalen Ebene (IWF, WTO, Weltbank) geprägt wird, läuft dem zuwider.« Wohlgemerkt: Nicht nur die mit der US-Ostküste verwobenen Eine-Welt-Organisationen, sondern auch die Einrichtungen der Europäischen Union werden hinsichtlich ihrer Kontrollmöglichkeiten seitens der einzelnen Staaten nicht nur kritisch hinterfragt, sondern de facto als Über- bzw. Ersatzstaaten bezeichnet. Die »Verfassung für Europa«, in den Niederlanden und Frankreich im Rahmen von Volksbefragungen abgelehnt, ist dazu geeignet, genau die von Broß vorgebrachten Bedenken zu nähren (Frau Merkel will die bundesdeutsche EU-Ratspräsidentschaft u. a. dazu nutzen, jenen Verfassungsentwurf, mithin ein Werkzeug von Liberalisierung und Globalisierung, erneut aufs Tapet zu bringen).
Staat ohne Vorbildfunktion
Doch folgen wir Dr. Broß: »Wenn sich der Staat fortwährend der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dadurch entzieht, daß er substantielle Teile von sich privatisiert und letztlich ungebunden durch Dritte erfüllen läßt, dann sehe ich das Problem, daß sich der Staat letztlich selbst und – unabhängig von der Souveränität – seine Macht zur Selbstdefinition in Frage stellen könnte (…) Wenn sich der Staat immer mehr der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch Privatisierung entledigt, verliert er damit auch Handlungs- und Gestaltungsspielräume. Das bedeutet letztlich, daß er größtenteils die Politikfähigkeit verliert. Nicht der Staat bestimmt mehr die Richtlinien der Politik und die Entwicklung des Staatswesens und seiner Gesellschaft, sondern dies tun demokratisch nicht legitimierte Private (…) Mit der Privatisierung entzieht der Staat hunderttausenden, wenn nicht ein oder zwei Millionen regulären Arbeitsverhältnissen die rechtsstaatlich und sozialstaatlich gesicherte Grundlage, wenn dies zu einer Auslagerung von Arbeitsplätzen in Billiglohnländer oder – im Inland – zu einem Arbeitsplatzsplitting in Minijobs oder gar zu illegalen Beschäftigungsverhältnissen führt. Er begibt sich damit nicht nur seiner Vorbildfunktion im Beschäftigungs- und Ausbildungsbereich (Stichwort Lehrstellenmangel), sondern auch der stabilisierenden Wirkung für die gesamtwirtschaftliche Situation über die Nachfragemacht seiner Beschäftigten als Konsumenten. (…) Akzessorisch ist zudem, daß durch die Privatisierung profitabler öffentlicher Aufgabenbereiche die staatliche Einnahmeseite geschwächt, hingegen die Ausgabenseite ausgeweitet wird, was zu einem weiteren Auseinanderklaffen der öffentlichen Haushalte führt und die Spaltung der Gesellschaft fördert«.
Privatisierte in der Falle
Zudem sei die »Privatisierungseuphorie« nicht frei von Widersprüchen: »Nicht nur die Nationalstaaten, sondern auch die EU kommen nicht umhin, den Wettbewerb je nach dem mehr oder weniger intensiv zu kontrollieren. Eine solche Kontrolle setzt auf einer niedrigen Stufe bei Wettbewerbshandlungen (Werbung, Angriff auf andere, z. B. durch Abwerbung u. ä.) an und mündet in die Kontrolle von mehr oder weniger freundlichen Unternehmens-Zusammenschlüssen ein. (…) Besonders deutlich wird dies, wenn infolge der Privatisierung staatliche … durch private Monopole ersetzt werden.«
Erpreßbarkeit wächst durch Privatisierung
Die Möglichkeit einer Erpreßbarkeit des Staates wachse: »Wenn etwa die Eisenbahn privatisiert und dann möglicherweise durch europa- und weltweite Ausschreibung oder über die Börse undurchsichtigen Eigentümerstrukturen geöffnet wird (ich vermeide den Begriff ,Heuschrecken‘, weil hier noch ganz andere Szenarien nicht fern liegen), könnte der Staat mit seiner Volkswirtschaft schwer geschädigt werden, wenn etwa der Gesamtbetrieb für ein oder zwei Wochen ausfällt, und das gezielt (Sonderurlaub als Belohnung für gute Arbeit). Das gleiche gilt, wenn im Bereich der Energiewirtschaft durch eine künstliche Herbeiführung einer Stromknappheit, um die Preise in die Höhe treiben zu können, Stromausfälle provoziert werden.« Erwähnung finden auch die Streitigkeiten zwischen Rußland und der Ukraine bzw. Weißrußland wegen der Gas- und Öl-Durchleitung sowie das Vorhaben von EU-Oligarchen, »zur Förderung des Wettbewerbs im Energiesektor eine Trennung von Lieferanten und Netzen vorzunehmen. In diesem Zusammenhang verweist Dr. Broß auf ein historisches Beispiel, das in diesen Tagen des Kahlschlags gar nicht oft genug genannt werden kann: »Nicht von ungefähr verlief die Privatisierungsentwicklung bei der Bahn in Deutschland im 19. Jahrhundert umgekehrt: von der Privat- hin zur Staatsbahn«.
Achterbahnfahrt? »Rating« macht’s möglich!
In Zeiten medialer Reizüberflutung drohen wesentliche Schlagworte unhinterfragt zu bleiben. »Rating« zählt ohne Wenn und Aber dazu: »Wenn eine solche, weder demokratisch noch sonstwie unter übergeordneten Gesichtspunkten legitimierte oder gar kontrollierte Rating-Agentur Deutschland abstuft, kostet dieses Vorgehen nicht den Bundesfinanzminister - wie manche schreiben - sondern den … Steuerzahler Milliarden Euro. Eine Rating-Agentur könnte – folgerichtig zu Ende gedacht – bei ganzer oder teilweiser Privatisierung des Strafvollzugs über ihr Rating etwa dessen Güte ebenso wie die psychiatrischer Landeskrankenhäuser oder des Verkehrsnetzes eines Staates steuern. (…) Als ich im September 2005 in Hannover einen Vortrag wegen der geplanten Privatisierung der psychiatrischen Landeskrankenhäuser einschließlich des Maßregelvollzugs hielt, traf es sich, daß nur wenige Tage später eine Rating-Agentur der Bundesregierung einen Forderungskatalog ,servierte‘. Sollte sie diesen nicht erfüllen, werde das Rating abgestuft. (…) Zu den Rating-Agenturen gesellen sich die Analysten. Man überlege sich, welche Auswirkungen es auf eine … privatisierte öffentliche Aufgabe haben wird, wenn Analysten – ungeachtet ihrer Qualifikation und Legitimation – befinden, man könne aufgrund von Einsparungen in diesem oder jenem Bereich … Kosten einsparen und dadurch den Gewinn und den Börsenwert der privaten Betreiber steigern. (…) Es muß ernsthaft … die Frage gestellt werden, in welchem Staat wir leben und welches Menschenbild er vor Augen hat. Ist dieses nicht letztlich durch eine oberflächliche und lediglich materialistische Denkweise bestimmt, die den Menschen zum jederzeit auswechselbaren Gegenstand und damit zum Objekt herabwürdigt?«
Individuelle Versorgung einmal anders
Welches Menschenbild liegt nun den bislang wiedergegebenen Überlegungen zugrunde? Vielmehr: Wie gestaltet sich das Rechte-Pflichten-Gefüge im Spannungsfeld von Individuum und Staat? Gewiß, »schon in einer sehr frühen Entscheidung« habe das Bundesverfassungsgericht (BVG) »darauf hingewiesen, daß das Grundgesetz eine wertgebundene Ordnung aufgerichtet hat, die die öffentliche Gewalt begrenzt. Durch diese Ordnung soll die Eigenständigkeit, die Selbstverantwortlichkeit und die Würde des Menschen in der staatlichen Gemeinschaft gesichert werden«. Ein weiteres Urteil bezeichne ein wiederum auf das GG bezogenes »Wertsystem, das seinen Mittelpunkt in der innerhalb der sozialen Gemeinschaft sich frei entfaltenden menschlichen Persönlichkeit und ihrer Würde findet«. Das Entscheidende: Gemeint sei damit, so Broß, nicht der Schutz des Einzelnen »vor materieller Not« (Hervorhebung durch DS). Vielmehr stellten die GG-Grundrechtsartikel, vornehmlich 1 (Schutz der Menschenrechte) und 2 (Freiheitsrechte), schon immer »eine direkte Verbindung zum Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG her. Es betont, mit seiner Ausgangsüberlegung sei nicht gesagt, daß der Einzelne überhaupt kein verfassungsmäßiges Recht auf Fürsorge habe«. Welchen Charakter aber trägt diese? Aus der Verbindung zwischen genannten drei Artikeln ergibt sich laut Dr. Broß, »daß nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland der Einzelne zwar eigenständig und selbstverantwortlich ist, der Staat aber ihn sich nicht selbst überlassen darf. (…) Keinesfalls dürfen die staatliche und die wirtschaftliche Ordnung so gestaltet werden, daß die Gesellschaft auseinanderbricht und nur ein Teil noch gleichsam auf der Sonnenseite des Lebens steht. Naheliegend wird dem die Gewinnmaximierung privatrechtlich organisierter Tätigkeitsbereiche nicht gerecht«.
»… nicht selbst zur Verfügung stellen kann«
Siegfried Broß erwähnt dann noch einige auf das Gemeinwohl-Prinzip bezugnehmende Urteile des BVerf., um zu konstatieren: An dieser Rechtsprechung sei bemerkenswert, daß dem Gesetzgeber zwar hinsichtlich der Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips ein relativ großer Gestaltungsspielraum zur Verfügung stehe. Doch gebe es »in mannigfacher Hinsicht prägnante Konturen. Es handelt sich zum einen um den Bereich der Daseinsvorsorge, also wichtige Infrastrukturbereiche für die Sicherung eines menschenwürdigen Daseins. Hierzu sind Einrichtungen, die der Mensch zur Verwirklichung seiner Person und Individualität bedarf und die er nicht selbst zur Verfügung stellen kann (DS), wie Elektrizität, Wasserversorgung, Telefon, Bahn und Post, zu rechnen. Zum anderen gibt es Bereiche, in denen in der Gesellschaft Schwache nicht die gleichen Voraussetzungen und die gleichen Chancen für die persönliche Entfaltung wie die überwiegende Mehrheit der Menschen in unserem Staate haben. Hier muß der Stadt nach dem Sozial- staatsprinzip tätig werden. Für ihn besteht die Pflicht, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Gewinnmaximierung läuft dem direkt zuwider«.
Anteilsscheine? Diesmal fürs Volk
Am Ende des Vortrags fühlt man sich endgültig an Darlegungen in NPD-Schriften und der Deutschen Stimme erinnert: »Die schrankenlose Öffnung durch umfangreiche Privatisierungen hat dazu geführt, daß die Abhängigkeit von internationalen Finanzströmen immer größer wird, eine Spekulation früher gegen die DM und nunmehr … den Euro nahezu nach Belieben möglich ist. Niemand fragt mehr … danach, wer diese immensen Finanzströme … lenkt und welche Interessen damit verfolgt werden«. Die Schlußfolgerung: »Nach allem müssen Privatisierungen im Bereich der Daseinsvorsorge rückgängig gemacht und anstehende mit Börsengang oder im Bereich der Gefahrenabwehr unterbunden werden«. Die Substanz entsprechender Betriebe, so Broß’ Vorschlag gegen das Treiben von Börsen-Hasardeuren, »ist jeweils in Fonds einzubringen. Die Substanz ist zu bewerten und es sind an diesen Fonds zu einem für immer garantierten Zinssatz Anteilsscheine an die Bürgerinnen und Bürger zur Sicherung ihres privaten Anteils an der Altervorsorge auszugeben. (…) In solche Fonds könnten auch Bahn, Post, Postbank, das gesamte Straßennetz von Bund, Ländern und Gemeinden sowie schließlich gar die Schulden der Erblastenfonds eingebracht werden. Der Vorzug läge darin, daß für immer verläßliche Anlageobjekte zu einem fest bestimmten und garantierten Zinssatz zur Verfügung stünden, der Staat seine Handlungsfähigkeit in großen Bereichen zurückgewinnen würde …«.
Doch gemach: Der finale Hammerschlag des Dr. Siegfried Broß folgt jetzt: »Jegliche Befürwortung der Privatisierung öffentlicher Aufgaben und der Niederlegung sämtlicher Grenzen für … Welthandel und … Weltwirtschaft verkennt, daß damit der Verlust der Identität und Souveränität von Staaten einhergeht. Nicht von ungefähr können sich auf der Weltbühne nur noch wenige Staaten behaupten. (…) Die Auseinandersetzungen um die Verteilung der Rohstoffaufkommen weltweit zeigt entgegen den Verfechtern einer weitestgehenden Öffnung der Staaten für eine offene Wirtschaft, daß diese Entwicklung viele Staaten, aber auch die Staatenwelt und damit insgesamt den Weltfrieden destabilisiert«.
Haben Sie, liebe Leserin, lieber Leser, jetzt verstanden, daß nicht die nationale Opposition, sondern die Systemparteien aller Coleur an den Pranger gehören?





